Der Bundesgerichtshof (BGH) scheint Banken und ihre Geschäfte nicht zu mögen: Nach dem per Urteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer automatischen Anerkennung von Gebührenerhöhungen bei Giro-Konten für nicht rechtens erklärt wurden, sind nun Sparverträge der 90er und 2000er Jahre und ihre Verzinsung ins Visier des BGH gerückt worden. Wie bewerten Chamer Geldinstitute das?
Bei Sparverträgen etwa von Sparkassen oder Raiffeisenbanken seien variable Zinssätze ohne Maßstab im Vertrag verankert waren. In der Musterklage ging es um einen Prämiensparvertrag der Sparkasse. Der Klage...