Wer über den Hersteller nicht nachweisen kann, dass sein Ofen die aktuellen Schadstoff-Anforderungen erfüllt, für den ist der Ofen aus. Eigentlich. Der Gasmangel und die Energieprobleme im kommenden Winter haben den Gesetzgeber nun veranlasst, ein Schlupfloch aufzumachen: den Notbetrieb.
Der Landkreis Cham hat dazu ebenfalls für seine Bürger eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 31. Mai 2023 gilt. Betroffen sind davon zentrale Holzheizungen oder Einzelöfen, die eigentlich schon stillgelegt worden sind, weil sie die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes nicht...