MZ-Serie: „Alles, was Recht ist“
Wie sich Gewerbetreibende richtig versichern: Welche Risiken werden erfasst?

12.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:54 Uhr
Mit juristischer Unterstützung können Geschäftsleute mehr erreichen als ohne Anwalt. Vorausgesetzt, sie können den Rechtsbeistand bezahlen. Dieses Risiko lässt sich versichern. −Foto: dpa

Dass Gewerbetreibende den verschiedensten Risiken ausgesetzt sind, ist eine Binsenweisheit. Wo überall die Rechtsschutzversicherung helfen kann und wo nicht, sollte man sich immer wieder vor Augen führen.



Der klassische Bereich des Arbeitsrechtsschutzes ist aktuell wie eh und je. Mittlerweile hat der eine oder andere durch Dieselgate auch erfahren, dass der Verkehrsrechtsschutz mehr leisten kann, als nur Strafzettel abzuwehren. Das tragische Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen führt uns auch die Notwendigkeit des Strafrechtsschutzes für Mitarbeiter vor Augen, in dessen Zusammenhang die Staatsanwaltschaft zunächst zumindest gegen drei Mitarbeiter der Bahn ermittelt. Doch in diesem Beitrag soll es um die Hilfs- und Investitionsgeschäfte gehen.

Welche Risiken gibt es?

Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die mit dem eigentlichen Unternehmenszweck des Versicherungsnehmers nichts zu tun haben. Dies wäre beispielsweise der nicht fachgerecht ausgeführte Anstrich im Betriebsgebäude.

Ein Investitionsgeschäft ist hingegen die Anschaffung von Werkzeug oder einer Produktionsmaschine, wie beispielsweise einer Plattensäge in einer Schreinerei.

Zu den Risiken, die im Regelfall über den Gewerberechtsschutz nicht versichert sind, gehört der klassische Vertragsrechtsschutz für schuldrechtliche Verträge – im oben genannten Schreinereibeispiel ein an einen Auftraggeber gelieferter Schrank.

Dieser Bereich, der im Privatrechtsschutz mit dem davon umfassten klassischen Kaufvertrag oft das Paradebeispiel für die Ursache von Rechtsstreitigkeiten ist, ist zumindest in diesem Umfang im Gewerberechtsschutz nicht versichert. Doch dennoch ist es wichtig, hier genauer hinzuschauen. Für den Beitrag eines normalen Gewerberechtsschutzes möchten die Versicherer nicht die vertraglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeiten übernehmen.

Für diesen Teil des betriebswirtschaftlichen Risikos müsste man noch einmal wesentlich tiefer in die Tasche greifen und einen Firmenvertragsrechtsschutz hinzuwählen. Doch das soll hier nicht das Thema sein, denn vieles, was eben nicht unmittelbar zu Ihrem Tagesgeschäft gehört, ist durchaus von der „normalen“ Deckung miterfasst.

Fragen des Rechtsschutz

Der eingeschränkte Deckungsumfang umfasst zumeist Verträge, die die Grundausstattung der Betriebsräume betreffen – also die Verträge mit dem Maler, Tischler und Installateur etcetera. Auch das kann natürlich mitunter von Nutzen sein.

Einen ganz anderen Charakter bekommt der Leistungspunkt jedoch, wenn Sie darauf achten, dass auch Verträge über Investitionsgüter und Dienstleistungen miterfasst sind, denn diese helfen im Zweifelsfall, die Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu schützen: Ein Werkzeugmacher kann nicht mehr produzieren, weil die neu angeschaffte Maschine nicht so funktioniert, wie sie soll. Jetzt ist es in jedem Fall hilfreich, wenn er weiß, dass er einen Anwalt bezahlen kann – denn mit juristischer Unterstützung kann er bei Lieferanten sehr wahrscheinlich mehr erreichen als ohne. Und vielleicht wird der Telekommunikationsanbieter auch bei dem Kunden schneller aktiv, bei dem ihm durch anwaltliches Schreiben aufgezeigt wird, dass dieser seine Ansprüche kennt.

Wie so oft ist der Deckungsumfang im Rechtsschutz bei den verschiedenen Anbietern nicht einheitlich geregelt. Die Leistungs- und Prämienunterschiede sind je nach Branche und ihrer Unternehmenstätigkeit sehr groß.

Über die Rechts-Serie:

Unsere Serie„Alles, was Recht ist“ erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 19. November – schreibt Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner ihren nächsten Beitrag. Es geht um den Individualanspruch des Wohnungseigentümers bei baulichen Veränderungen.

Autor:Karl Wutz ist Versicherungsmakler und Experte für Gewerbliche und Industrielle Sachversicherung (DMA).

Fachgebiete:Er und bietet Konzepte über alle Versicherungssparten und Branchen.

Kontakt:Karl Wutz, Versicherungsmakler GmbH &Co. KG , Chamer Höhe 2, 93455 Traitsching/Wilting, Telefon (099 71)3929900, E-Mail info@wutz-versicherurungsmakler.de