Tiere
Gemeinde verteilt neue Hundesteuermarken

Mit der Post kommt von der Gemeinde Blaibach eine neue Marke für den Vierbeiner. Die alte verliert somit die Gültigkeit.

11.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:26 Uhr
Die dreieckige Marke verliert nach Ausgabe der neuen ihre Gültigkeit. −Foto: Alexander Ziereis

In den nächsten Tagen wird die Gemeindeverwaltung neue Hundesteuermarken ausgeben. Jeder Hundehalter erhält automatisch für seinen angemeldeten Hund eine Steuermarke kostenlos per Post zugeschickt. Derzeit sind 197 Hunde bei der Gemeinde gemeldet. Die vor fünf Jahren eingeführte Hundesteuermarke in Dreiecksform verliert damit ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe der alten Marken ist nicht erforderlich.

Die neuen kreisförmigen Hundesteuermarken, in roter Farbe, gelten wieder auf unbestimmte Zeit und enthalten eine für jeden Hund individuelle Zahlengravur. Damit kann ein entlaufener Hund seinem Halter zugeordnet werden. Geregelt ist die Pflicht zum Tragen einer Steuermarke in der gemeindlichen Hundesteuersatzung. Dort sind auch die Meldepflichten für Hundehalter festgelegt. Hundehalter müssen ihre über vier Monate alten Hunde innerhalb von vierzehn Tagen bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Ein Wegzug, Tod oder Verkauf des Hundes ist unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Hundehalter die ihren Meldepflichten noch nicht nachgekommen sind, stehen entsprechende Formulare auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung. (khu)