Kommune
Der kleine magere Kater hat gesiegt

Ein halbtoter Fundkater beeinflusst nun über ein Gerichts-Urteil die Schicksale aller verletzten Fundtiere im Landkreis Cham.

18.07.2016 | Stand 16.09.2023, 6:48 Uhr
Der kleine magere Fundkater wurde schwer verletzt in die Tierarztpraxis von Dr. Martina Löffelmann gebracht. Jetzt hat die Gemeinde Traitsching kurz vor einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes alle Kosten beglichen. „Weil die Rechtslage klar war“, sagt Löffelmanns Anwalt Tobias Fritz. „Weil wir die Sache endlich abschließen wollten“, sagt Bürgermeister Sepp Marchl. −Foto: Schiedermeier

Das hat niemand vermutet, als der magere halbtote Fundkater vor über einem Jahr auf dem Behandlungstisch in der Praxis von Tierärztin Dr. Martina Löffelmann lag. Im Hof eines Sägewerks auf dem Gebiet der Gemeinde Traitsching hatte man ihn aufgelesen. Mit Fliegeneiern bedeckt, einem eitrigen Abszess am Oberarm und mit hohem Fieber. Vier Wochen hat man ihn aufgepäppelt und inzwischen lebt er bei neuen Besitzern.

Das abgemagerte Leichtgewicht hat inzwischen einiges bewegt. Sogar die Gemeinde Traitsching.Die gehörte nämlich einst zu den Verfechtern einer harten Linie und hat sich in vielen Fällen geweigert, für Fundtiere aufzukommen.

Des Katers erster Sieg: Bürgermeister Sepp Marchl ließ sich bewegen und schloss mit seiner Gemeinde einen Vertrag mit dem Tierfreundekreis Bad Kötzting. Für 25 Cent pro Einwohner kann er nun jedes Fundtier abliefern und ist alle Probleme los.

„Seit dem Abschluss der Vereinbarung haben wir mit der Gemeinde Traitsching nur beste Erfahrungen gemacht. Und mit den 25 Cent pro Einwohner kommen wir bisher auch hin.“Wilfried Oexler, Tierfreundkreis Bad Kötzting

Die tritt er an den Vorsitzenden des Tierfreundekreises ab. Wilfried Oexler kommt damit bisher gut zurecht: „Seit dem Abschluss der Vereinbarung haben wir mit der Gemeinde Traitsching nur beste Erfahrungen gemacht. Und mit den 25 Cent pro Einwohner kommen wir bisher auch hin.“ Falls am Ende des Jahres sich doch einmal ein Fehlbetrag auftut, habe man sich das Recht auf Nachverhandlungen, sagt Oexler. Aber danach sehe es derzeit nicht aus. Auch Bürgermeister Sepp Marchl ist sehr zufrieden. „Wir haben nur beste Erfahrungen. Es läuft optimal!“

„Wir stellen weiter die Einzelrechnungen an die Gemeinden. Bei den meisten ist das auch problemlos. Einige wie Falkenstein und Weiding sind halt hartleibig. Da müssen wir prozessieren.“Jörn Hund, Tierschutzverein Cham

Das kann man nicht von allen Gemeinden im Landkreis sagen. So berichtet der Vorsitzende des Chamer Tierschutzvereines Jörn Hund: „Wir stellen weiter die Einzelrechnungen an die Gemeinden. Bei den meisten ist das auch problemlos. Einige wie Falkenstein und Weiding sind halt hartleibig. Da müssen wir prozessieren.“

Des kleinen Katers zweiter Sieg: Er hat sich gemeinsam mit seiner Tierärztin Dr. Martina Löffelmann den Regensburger Rechtsanwalt Tobias Fritz genommen, weil seine Behandlungskosten noch aus der harten Zeit in der Gemeinde Traitsching stammen und unbeglichen blieben. Nun hat die Gemeinde kurz vor dem Urteil alles bezahlt. Behandlungskosten, Gerichtsvorschuss und sogar die Rechtsanwaltskosten des Katers. Bürgermeister Sepp Marchl begründet den Rückzug: „Wir haben uns rechtlich beraten lassen und dann bezahlt. Wir wollten das einfach weghaben.“

„Kann der Finder einer verletzten Hauskatze das Tier nicht bei der Fundbehörde abliefern, weil es sofort behandelt werden muss, hat die Behörde dem Tierarzt Ersatz zu leisten.“Leitsatz des Bayr. Verwaltungsgerichtshofes München

Rechtsanwalt Tobias Fritz sieht die Logik: „Die Rechtslage war im Grunde immer klar!“ Denn es gebe inzwischen Grundsatzurteile zu verletzten Fundtieren und die seien eindeutig. So fällte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27. November 2015 ein Urteil zugunsten einer Tierklinik, die von der Gemeinde Rocksdorf daraufhin die ausstehenden Behandlungskosten für eine verletzte Katze in Höhe von 465 Euro bekam. Auf den Leitsatz verkürzt, begründete das Gericht den Anspruch so: „Kann der Finder einer verletzten Hauskatze das Tier nicht bei der Fundbehörde abliefern, weil es sofort behandelt werden muss, hat die Behörde dem Tierarzt Ersatz zu leisten.“

„Wir sagen den Tierärzten, die wir vertreten: Lasst den Finder sofort die Gemeinde oder die Polizei anrufen. dann seid Ihr bei einem verletzten Tier auf der sicheren Seite!“Rechtsanwalt Tobias Fritz, Regensburg

Rechtsanwalt Tobias Fritz sieht alle Leidensgenossen des verletzten Traitschinger Fundkaters auf der sicheren Seite. Allerdings müssen die Grundvoraussetzungen nach dem Fund erfüllt werden. Fritz: „Wir sagen den Tierärzten, die wir vertreten: Lasst den Finder sofort die Gemeinde oder die Polizei anrufen. Dann seid Ihr bei einem verletzten Tier auf der sicheren Seite!“

Weiter ein Rechtsproblem bleiben die aufgelesenen unverletzten Tiere, die in den Tierheimen landen. Hier hofft der Chamer Tierschutzvereins-Vorsitzende Jörn Hund, dass das Bundesverwaltungsgericht bald eine Rechtslücke schließen lässt. Denn dort prozessiert gerade ein Falkensteiner Fundkater um seine Kosten. Hund: „Das Fundrecht ist 200 Jahre alt. Damals gab es diese Dinge alle noch nicht, die heute darunter abgehandelt werden müssen.“

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