Arbeitsgericht
Sana: Ende für eigene Physiotherapie

Die Sana-Kliniken entlassen drei Mitarbeiter, nachdem der Behandlungsbereich an eine Fremdfirma vergeben wurde.

10.03.2016 | Stand 16.09.2023, 6:54 Uhr
Die „Nachwirkungen“ des Endes der eigenen Physiotherapie in den Sana-Kliniken waren am Donnerstag in zwei Arbeitsgerichtsverfahren zu spüren. −Foto: Symbolfoto: dpa

Die „Nachwirkungen“ des Endes der eigenen Physiotherapie in den Sana-Kliniken waren am Donnerstag in zwei Arbeitsgerichtsverfahren zu spüren, zu denen auch sechs Mitglieder des Kliniken-Betriebsrates im Gerichtssaal erschienen. Drei Mitarbeiter dieses Physiotherapie-Bereichs wurden gekündigt – zwei wehrten sich am Donnerstag mit einer Klage dagegen.

In den Verfahren wurde bekannt, dass die Sana-Geschäftsleitung der Chamer Kliniken die Physiotherapie ganz gestrichen und die Fremdfirma Vispo aus Regensburg beauftragt hat, die anfallenden Leistungen im Krankenhaus zu übernehmen. Nach Darstellung der Rechtsanwältin des Sana-Konzerns, die mit Personaldirektor Josef Steinbauer gekommen war, ist die Abteilung stillgelegt worden.

Bereits 2012 sei die Physiotherapie in zwei unabhängige Abteilungen geteilt worden – in einen Bereich für die Anschlussbehandlung und Reha und in einen für die Akutbehandlung. Das sei mit dem Einvernehmen der Mitarbeiter geschehen, so Steinbauer. Die sechs Mitarbeiter der Akutbehandlung seien im November 2015 von der Vispo angestellt worden, die drei im Reha-Bereich wurden im Dezember 2015 gekündigt.

Klage auf Erhalt des Arbeitsplatzes

Der erste Mitarbeiter klagte auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und argumentierte, die Abgabe an die Vispo sei ein Betriebsübergang gewesen. Seine Rechtsanwältin erklärte zudem, dass die Sozialauswahl dabei nicht beachtet worden sei. Zudem sei ihr Mandant Betriebsratsmitglied, habe bereits an Sitzungen teilgenommen.

Arbeitsrichter Dietmar Striegan erwähnte, dass er daraus einen besonderen Kündigungsschutz ziehen könne. Ob es ein Betriebsübergang sei, könne in der Güteverhandlung aber nicht entschieden werden, sagte Striegan und vergab einen neuen Termin, bis zu dem offene Fragen geklärt werden sollen. Der Kläger meinte, er sei bereit, für die Firma Vispo zu arbeiten – doch nicht zu schlechteren Konditionen.

Abfindung angeboten

Dieses Thema spielte auch im zweiten Verfahren eine Rolle. Hier hatte die Sana eine Abfindung von 9242,50 Euro angeboten, der Kläger wollte aber 20 000 Euro. Auch hier war das Hauptargument der Betriebsübergang. Die Vispo sei bereit, ihn zu beschäftigen, so die Sana-Juristin. Der Lohn liege nur 100 Euro unter seinem jetzigen. „Das stimmt nicht“, erwiderte der Mann. Es gebe weniger Lohn als die jetzigen 2660 Euro, dazu längere Arbeitszeiten und weniger Urlaub.

Der Richter erläuterte, dass er keine höhere Abfindung sehe als die von Sana angebotene. Bei einer Beschäftigung bei der Vispo bot Sana zudem eine Abfindung von 7500 Euro an. Damit seien einige finanzielle Nachteile längere Zeit abgedeckt, er habe gleich wieder eine Beschäftigung und könne sich dann etwas Neues suchen, empfahl Richter Striegan. Zumindest auf einen Vertragsentwurf von der Vispo will sich der Kläger einlassen und darüber nachdenken. Gibt es keinen außergerichtlichen Vergleich, geht das Verfahren im Juni weiter.

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