Am Montagvormittag kontrollierten Bayerische Grenzpolizisten einen 38-jährigen tschechischen Lkw-Fahrer am Grenzübergang Eschlkam, welcher nach Deutschland einreisen wollte. Bei der Überprüfung des Lkw-Fahrers fiel dem kontrollierenden Beamten auf, dass der tschechische Staatsangehörige einen Monat zuvor schon mit einer gefälschten Corona-Testbescheinigung nach Deutschland eingereist war.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg wurden gegen den Fahrer strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet. Bei seiner Vernehmung räumte der Mann ein, dass er die Testbescheinigung so geändert hat, dass sie den Anschein erweckte, dass es sich um ein Original handelte. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1400 Euro hinterlegen. Nach Durchführung aller erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.