Ermittlungen
Verbotener Gegenstand als Brotzeitmesser

Die Bundespolizei hat einen 36-Jährigen kontrolliert, der auf einem Further Parkplatz ein Schlagringmesser mit sich trug.

27.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:37 Uhr
Den Mann erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. −Foto: Daniel Schäfer/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Eine Streife der Bundespolizei Furth im Wald hat am Sonntagabend bei einem Tschechen ein Schlagringmesser sichergestellt. Der Lkw-Fahrer hatte während seines Aufenthaltes am Parkplatz den verbotenen Gegenstand offen abgelegt.

Gegen 20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den 36-Jährigen am Lkw-Parkplatz des ehemaligen Grenzüberganges Furth im Wald/Schafberg. Die Beamten trafen den Mann auf der Borsteinkante sitzend an. Neben der Person lag griffbereit ein Schlagringmesser mit einer Gesamtlänge von circa 30 Zentimetern. Nach eigenen Angaben hatte der Tscheche den Gegenstand als Brotzeitmesser verwendet.

Die Bundespolizisten klärten den Mann darüber auf, dass in Deutschland jeglicher Umgang mit Schlagringmessern aus waffenrechtlicher Sicht verboten ist. Der Tscheche gab daraufhin den Gegenstand freiwillig heraus. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erwartet den Mann trotzdem. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 36-Jährige seine Fahrt fortsetzen.