Sitzung
Die Brücken werden überprüft

Der Gemeinderat befasste sich mit Bauanträgen und beschloss den Kauf eines Wegepflegegerätes samt Anbaugeräten.

13.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:29 Uhr
Hans Hausladen
Auch die Brücke „Stangerlsteg" muss überprüft werden. −Foto: Hans Hausladen

Bei der öffentlichen Gemeinderatsitzung am Donnerstag im Sitzungssaal des Rathauses konnte Bürgermeister Xaver Gmach ein vollständiges Gremium begrüßen. Die Behandlung von Bauanträgen wurde mit dem fristgerechten Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage als Ersatzbau in Hundzell begonnen. Laut Landratsamt Cham hat die Antragstellerin den Bauantrag zurückgenommen, somit entfiel die Beschlussfassung.

Beim Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Terrassenüberdachung in Hundzell müssen die fehlenden Nachbarunterschriften durch die Genehmigungsbehörde eingeholt werden, da eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften bei der Behörde beantragt wurde. Der Grund: Die geplante Terrassen-/Balkonerweiterung hält die erforderlichen Abstände nicht ein. Aus Sicht der Gemeinde seien schützenswerte nachbarliche Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben nicht erkennbar, weshalb der Gemeinderat sein Einverständnis gab.

Der Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage (Gemarkung Ansdorf) war als nächster Punkt auf der Tagesordnung. Das geplante Bauvorhaben befindet sich außerhalb der Ortsabrundung Simpering. Nach Ansicht der Verwaltung befindet sich das Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich und die Fläche liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Somit könnte § 35 Abs. 3 Nr. 1 für die Beurteilung zur Bebaubarkeit herangezogen werden. Die einzelnen Bestimmungen wurden dem Gemeinderat vorgetragen und erläutert. Die Erschließung mit Straße und Kanal ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt über die private Wasserversorgungsanlage Friedrich und Marius Schmidt. Der Gemeinderat befürwortete den Bauantrag.

Die Breitband-Versorgung

Auch den Eigenbetrieb der Digitalen Infrastruktur hatte der Gemeinderat zu behandeln. Aufgabe des Eigenbetriebes ist, die Breitbandversorgung der unterversorgten Adressen im Landkreis Cham sicherzustellen, zu fördern und zu verbessern. Da dem Eigenbetrieb Ausgleichsleistungen gewährt werden dürfen, muss der Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut werden. Die zur Erfüllung von Landkreis, Städten und Gemeinden gewährten Ausgleichsleistungen sind gem. Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der AEUV in Verbindung mit Art. 2 und 3 des aktuellen Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission mit dem Europäischen Binnenmarkt vereinbar und von der Pflicht zur Anmeldung und Genehmigung durch die EU-Kommission befreit. Der beiliegende Betrauungsakt ist vom Landkreis und allen beteiligten Städten und Gemeinden zu beschließen. Der Gemeinderat beschloss die Betrauung.

Des Weiteren gab Bürgermeister Xaver Gmach dem Gemeinderat bekannt, dass der im Einsatz befindliche Kommunaltraktor nicht mehr reparabel sei. Die Instandsetzungskosten würden sich auf 15 000 Euro belaufen. Nachdem der kleine Traktor unverzichtbar sei und vor allem auch im Winter dringend gebraucht werde, wurde die Anschaffung eines Neugerätes vorgeschlagen. Nach den Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen wurde ein Förderantrag gestellt. Mit Schreiben der Regierung wurde der Beschaffung eines Wegepflegegerätes Zustimmung erteilt. Dies bedeutet aber keinen Rechtsanspruch auf Förderung, damit trägt die Gemeinde das volle Finanzierungsrisiko.

Der Gemeinderat sprach sich für die Beschaffung eines kommunalen Pflegegerätes mit den notwendigen Anbaugeräten aus. Die angenommenen Bruttokosten belaufen sich auf etwa 100 000 Euro.

Angebot von Ingenieur-Büro

Beim letzten Punkt ging es um die Brückenprüfungen. Bürgermeister Gmach informierte darüber, dass vom Ing. Büro Altmann ein Angebot bezüglich der Brückenprüfungen eingeholt wurde. Das Honorarangebot gilt für folgende Brückenprüfungen: Regenbrücke Lutzenmühle / Gehwegbrücke Stangerlsteg / Regenbrücke Hohenwarth und Theninger Bachbrücke, das Angebot beläuft sich auf 4998 Euro.

Angebotsgrundlage ist, dass die Verkehrssicherung sowie das Brückenuntersichtgerät durch das Ing. Büro organisiert und gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten sich Gründungen im Wasser befinden, sind zur Beurteilung von Unterspülungen eventuell weitergehende Untersuchungen mit Tauchern und so weiter erforderlich, die im Angebot nicht enthalten sind. Mit dem Bruttohonorar waren alle Gremiumsmitglieder einverstanden. Die Sicherheit der Bürger habe oberste Priorität. (kha)