Gemeinderat
Ja zur Ortsabänderung in Allmannnsdorf

Landratsamt kritisiert hohen gewerblichen Anteil an den Flächen. Bauantrag für Gartenhäuschen wurde abgewiesen.

18.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:30 Uhr
Der erste Bauabschnitt für die Kanalerneuerung liegt im Zeitplan. Die Einleitungsrohre in den Regen wurden bereits verlegt. In den nächsten Tagen wird der Schacht für die Pumpen in Angriff genommen. −Foto: Joachim Feiler

Neben der Ortsabänderung in Allmannsdorf standen auf der letzten Gemeinderatssitzung erneut mehrere Bauanträge zur Beratung auf der Tagesordnung.

Zur 3. Änderung der Ortsabänderung in Allmannsdorf referierte H. Liegl vom Ingenieurbüro Altmann in Cham und unterbreitete den Räten die Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche. Vom technischen Bauwesen des Landratsamtes wird der Anteil der gewerblichen Flächen in Bezug zum gesamten Ortsteil durchaus kritisch betrachtet.

In Bezug auf den Immissionsschutz weist das Landratsamt darauf hin, dass es in dem als Dorf- bzw. Mischgebiet bezeichneten Ortsteil grundsätzlich keine Einwände gäbe. Es wird aber darauf hingewiesen, dass auch weiterhin ausreichende Abstände zu den vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebs- und Wohngebäuden einzuhalten sind.

Vonseiten des Fachgebietes Naturschutz und Landschaftspflege wird zur Minderung des Beeinträchtigungsfaktors eine zweireihige bzw. dreireihige Schutzhecke empfohlen.

Vom Sachgebiet Wasserrecht kommt der Hinweis, dass zur Bewältigung der anfallenden Niederschlagsmengen sieben Sickermulden mit einer Sohlfläche von 15 bis 157 Quadratmeter umzusetzen sind. Da auch vonseiten der betreffenden privaten Anlieger keine Einwände gegen die Änderung der Ortsabrundung eingereicht wurden, segneten die Gemeinderäten diesen einstimmig ab.

Der Bauantrag von Sebastian Heigl auf Neubau eines Wohngebäudes mit landwirtschaftlicher Lagerhalle in Oberndorf, Hauptstraße 4 wurde nach Einsicht der Bauunterlagen genehmigt. Dem Tekturantrag von Ramona und Karl-Heinz Müller auf Neubau eines Einfamilienhauses in Miltach, Forststraße, wurde ebenfalls zugestimmt. Ebenso zugestimmt wurde dem Antrag von Christian Wühr auf Anbau eines Windfanges an das bestehende Betriebsgebäude in Oberndorf, Zandter Steig 1. Einstimmig genehmigt wurde der Bauantrag von Maria und Heinrich Kerner auf Anbau einer Hackschnitzelheizung in Anzenberg, Fl.Nr. 398 Gem. Oberndorf.

Hingegen wurde mit neun zu vier Stimmen von den Räten der Antrag von Jerzy Buruski auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberer Hochweg zur Errichtung eines Gartenhauses in Miltach, Roßbergstraße 2, abgewiesen

In dem Bauantrag von Theresa und Alexander Peintinger auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Sauna und Fitnessraum in Oberndorf Fl.Nr. 265 sahen die Räte keine Bedenken und stimmten ebenfalls zu.

Dem Antrag von Elke und Uwe Heßl auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteschuppens in Miltach, Am Hofacker 28, wurde zugestimmt.

Befürwortet wurde auch der Bauantrag von Anna Spät auf Einbau einer Hackschnitzelheizung in die bestehende Stallung in Altrandsberg Fl.Nr. 32.

Der Bauantrag von Annalena und Michael Wanninger auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Miltach, Am Hochweg, wurde befürwortet. Ebenso wurde die Bauvoranfrage von Siegfried Schuster auf Neubau eines Geräte- und Holzlagerschuppens in Heitzelsberg positiv bewertet. (cpj)