Sitzung
Badeweiher auch ohne Aufsicht „sicher“

Der Pösinger Gemeinderat beurteilte die Risikofaktoren für das Gewässer. Die Umkleidekabine wird wieder aufgestellt.

04.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:20 Uhr
Thomas Mühlbauer
Ein Anblick, den keiner so schnell mehr sehen möchte: Im September kreiste der Rettungshubschrauber zur Personensuche über dem Pösinger Badeweiher. −Foto: Thomas Mühlbauer

Keiner blickt gerne auf den 4. September 2021 zurück, als sich am idyllischen Pösinger Badeweiher am Hohen Winklweg ein tragisches Badeunfall ereignet hat. Ein 63-Jähriger war hierbei beim Baden ums Leben gekommen. Denn der Badeweiher ist ein Badeort ohne eine Badeaufsicht.

Nachdem viele Gemeinden in Bayern das gleiche Problem wie die Pösinger haben, hat nun das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Oktober 2021 einen Leitfaden für die Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern herausgebracht. Dies werde als Anlass genommen, so Bürgermeister Michael Reith in der Sitzung am Donnerstag, die bereits begonnenen Maßnahmen zur Einschätzung und Gefahrenminimierung am und im Pösinger Badeweihers neu zu betrachten. Anhand der neu gewonnen Erkenntnisse könnten die Risikoidentifikation und die Verkehrssicherungspflicht neu behandelt werden. Der Verkehrssicherungspflichtige (Gemeinde Pösing) müsse Entscheidungen selbst treffen.

Konkret bedeutet dies, wie am Donnerstag in der Sitzung verdeutlicht wurde: Gefahrenabwendungsmaßnahmen seien nur an nicht-typischen Stellen zu beachten. Ein Ertrinken in einem Gewässer falle hier nicht darunter. Beim Steg müsse eine ausreichende Tiefe vorhanden sein, sollte doch jemand reinspringen und sich verletzen. Sollte sich ein Erwachsener verletzen, stehe die Gemeinde nicht in der Haftung, da dieser immer von einer Verletzungsgefahr ausgehen müsse, wenn er ins Wasser springt.

Anders sei das bei Kindern. Diese stünden unter besonderer Schutzbedürftigkeit. Durch den Sandstrand und die flache Uferzone habe die Gemeinde einen Anreiz für Familien mit Kindern geschaffen. Für Anreize sorgten auch Werbung und Internetauftritte. Insgesamt sei eine Reduzierung der Verlinkungen im Internet nicht schlecht, aber nicht zwingend nötig. Wichtig sei es, so Reith, immer darauf hinzuweisen, dass der Badesee ohne Aufsicht ist – vor allem bei öffentlichen Auftritten. Aber der Begriff „Badeweiher“ könne weiterhin verwendet werden. Die Bezeichnung verbinde nichts mit einem entgeltpflichtigen Freibad. Steg, Rutsche, Liegewiese, Strand und Umkleidekabine seien Nutzungsanreize. Hier sei jeder Nutzungsanreiz für sich zu betrachten.

Aber auch die Betrachtung der Summe der Anreize (Gesamtbild) sei wichtig, so Raith. Richtig sei es im Nachgang gewesen, die Rutsche abzubauen, da diese in sich nicht den Anforderungen entsprochen habe. Auch der Abbau der Umkleidekabine sei richtig und mindere die Summe der Anreize, so der einhellige Tenor im Rat. Allerdings kam man bei der Diskussion überein, dass man die Umkleidekabine in diesem Sommer wieder aufstellen wolle. Dies wurde auch einstimmig so beschlossen.

Der Bürgermeister betonte, dass man keine Gefahrlosigkeit vortäuschen dürfe. Man solle immer sehen, dass eine Gefahr bestehe. Lebensbedrohliche Fallen seien zu vermeiden, diese gebe es aber am Pösinger Weiher nicht. Zu betrachten sei, ob es eine gefährliche Umgebung gebe. Hier sei ein Blick auf den angrenzenden See des Fischereivereins zu werfen. Hierzu müsse geklärt werden, ob für den Fischereiverein eine Risikoabgrenzung erforderlich sei. Außerdem müsse die Umgebung beachtet werden, was aber im Fall von Pösing kein Problem darstelle, da kein Wohngebiet und kein Spielplatz in der Nähe seien. (rtn)