Gemeinderat
„Kinderbonus“ läuft weiter

Beim Kauf eines Baugrundstücks erhalten Eltern je minderjähriges Kind, das mit ins Haus einzieht, 1500 Euro Nachlass.

02.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:09 Uhr
Ulrike Niklas
Viele Themen wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Reichenbach behandelt. −Foto: Ulrike Niklas

Der Gemeinderat tagte im Gemeinschaftshaus. Folgenden Bauvorhaben stimmte das Gremium zu: Neubau einer Lagerhalle mit Büroräumen, Gmk. Tiefenbach, sowie Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Aufstockung der Doppelgarage, Gmk. Reichenbach, ebenso den notwendigen Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Unter dem Punkt Städtebauförderung wurde auf den Beschluss zur Fortführung der ARGE Regental (Sitzung 24. Juni 2020) verwiesen. Mit der Empfehlung der Regierung der Oberpfalz, das Integrierte interkommunale städtebauliche Entwicklungskonzept der Regentalgemeinden (IEK) ebenfalls fortzuschreiben, erklärten sich die Ratsmitglieder grundsätzlich einverstanden. Mit den Mitgliedern der ARGE und der Regierung ist das weitere Vorgehen zu besprechen. Einer Beauftragung des Büros, das bisher die Unterlagen erstellt hat, wird zugestimmt, sofern die anderen Mitglieder ebenfalls zustimmen. Ein entsprechender Förderantrag ist einzureichen.

Zum Baugebiet „Im Hebling 2“ wurde die überarbeitete Fassung erläutert., Weiter wurde vorgeschlagen, eine gliedernde Grünfläche entlang des Anliegerweges vorzusehen. Der Rat stimmte den Planunterlagen zu, das Verfahren sowie die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind durchzuführen. Berichtet wurde weiter, dass entgegen der ursprünglichen Planung die 20-kV-Freileitung nicht in Richtung Norden im öffentlichen Feld- und Waldweg verlegt werden kann. Die Leitung wird somit in einer Parzelle verlaufen und dinglich zu sichern sein. Der Auftrag an die Bayernwerk Netz GmbH ist entsprechend zu ändern, wobei der Rat jeweils zustimmte.

Zum Flächennutzungsplan Reichenbach Deckblatt Nr. 8 wurde die überarbeitete Fassung des Bauleitplans vorgelegt und erläutert. Aufgrund eines Gesprächs im Landratsamt wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung der Geltungsbereich der Änderung zurückgenommen. Die Ratsmitglieder stimmten der geänderten Fassung zu.

Straßennamen gesucht

Genauso verhält es sich mit dem Bebauungsplan Reichenbach West, auch hier erteilten die Mitglieder ihre Zustimmung. Unter Hinweis auf die genannten Bauleitpläne wurden weiter die Unterlagen über die Herausnahmen von Teilflächen aus der Schutzzone des Landschaftsschutzgebietes Oberer Bayerischer Wald vorgelegt. Der Antrag wird in der vorliegenden Fassung eingereicht werden. Was das Baugebiet „Im Hebling 2“ betrifft, so sollen hiefür bereits jetzt Straßennamen zugeteilt werden. Verschiedene Vorschläge wurden gehört, in der nächsten Sitzung soll hierüber nochmals beraten und abgestimmt werden.

Das Verkaufsmodell „Junge Familien“, beschlossen in den Sitzungen vom 14. Februar 19 und 24. Juni 20, dass jungen Familien beim Kauf eines Baugrundstücks ein Nachlass von 1500 Euro je minderjähriges Kind, das mit in die Wohnung einzieht, pauschal bei Selbstnutzung ohne eine dingliche Sicherung gewährt wird, findet auch in den Baugebieten „Im Hebling 2“ und „Reichenbach West 3“ Anwendung mit folgendem Wortlaut:

„Grundstücke in den gemeindlichen Baugebieten werden an junge Familien mit einem Nachlass in Höhe von 1500 Euro je minderjähriges Kind, das mit in die Wohnung einzieht, pauschal bei Selbstnutzung ohne eine dingliche Sicherung und ohne Einkommenskomponente verkauft. Der Nachlass wird gegen Vorlage einer Geburtsurkunde vier Wochen nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises durch die Käufer an die Käufer ausbezahlt. Den Käufern ist durch die Kämmerei jeweils eine entsprechende Mitteilung zuzusenden. Sollte ab Verkauf eines Baugrundstückes gerechnet innerhalb einer Frist von drei Jahren den Käufern ein Kind geboren werden, das mit in die Wohnung einzieht, wird der Förderbetrag ebenfalls noch gewährt, und der Kaufpreis wird entsprechend rückerstattet. Maßgeblich für die Fristberechnung ist dabei das Datum des Kaufvertrages.“ Vorgelegt wurden die Zuwendungslisten der Spenden 2019 und 2020, die genehmigt wurden.

B 16-Ausbau erst in sechs Jahren

Was den dreistufigen Ausbau der B 16 bei Nittenau (Ausbauabschnitt A) betrifft, so wurde auf die Niederschrift vom 10. Dezember 20 verwiesen. Zwischenzeitlich fand mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach eine Besprechung statt. Planunterlagen wurden dabei vorgelegt. Eine zusätzliche Aus- und Auffahrt werde sich nicht realisieren lassen, hieß es. Mit dem Beginn der Arbeiten sei frühestens in sechs Jahren zu rechnen.

Der Rat nahm die Unterlagen zur Kenntnis, das Bauamt sei bereits im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass der Umleitungsverkehr – und hier vor allem der Schwerlastverkehr – weiträumig umgeleitet werden soll. (run)