Bauausschuss in Rötz
Grünes Licht für zwei Funkmasten und neue Golfbahn

09.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:46 Uhr
Die Bahn 18 auf der Anlage des Golfclubs „Am Eixendorfer See“ soll umgebaut werden. −Foto: Fotos: Günther Hofmann

Nun ist es so weit: Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Rötz erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau zweier Funkmasten in Rötz und in Heinrichskirchen.

Über etliche Bauanträge hatte der Ausschuss am Mittwoch in seiner Sitzung zu entscheiden. Bewilligt wurde der Antrag auf den Umbau, Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf der Flurnummer 8 der Gemarkung Pillmersried.

Als Nächstes gab es den Tekturantrag zum Umbau des Golfplatzes „Am Eixendorfer See“. Auf dem Platz soll die Bahn 18 umgebaut werden, die Spielrichtung soll umgedreht werden, damit die Runde am Clubhaus endet. Laut Bauamt verstößt dieses Vorhaben gegen den Flächennutzungsplan, aber es ist eine Bestandsanlage. Bei einem Neubau müsste ein Bebauungsplan erstellt werden. Das Gremium erteilte die Bewilligung.

Umbau am Golfplatz

Ebenso wurde der Antrag auf Umbau der Driving-Range des Golfplatzes auf den Flurnummern 213 und 214 in Hillstett befürwortet. Es soll ein Fangnetz oder ein Zaun gebaut werden. Laut Landratsamt handelt es sich um eine Bestandsanlage. Es kann sein, dass es diesen Antrag nicht braucht.

Als nächstes stand der Antrag auf Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Sechs-Systemaufsatzmast und Outdoortechnik auf der Fl.Nr. 559 der Gemarkung Rötz auf der Tagesordnung. Dem Bau des Funkmastes an der B 22 wurde zugestimmt. Er hat eine Höhe von 34 Metern, die Gesamthöhe mit Aufsatzmast beträgt 40 Meter. Für das Fundament muss eine Grube von 13 Mal 13 Metern ausgehoben werden.

Auch in Heinrichskirchen wird ein Schleuderbetonmast mit Outdoortechnik auf der Fl.Nr. 228 gebaut. Er befindet sich in unmittelbarer Nähe zum dortigen Sportplatz. Der Mast wird eine Gesamthöhe von 49,82 Metern erreichen.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Antrag auf den Neubau eines Nebengebäudes auf der Fl.Nr. 256/3 in Schatzendorf erteilt, ebenso dem Antrag auf Neubau einer Carport-Anlage auf der Fl.Nr. 594/2 in Rötz.

Bewilligt wurde auch der Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf der Flurnummer 17/2 der Gemarkung Hillstett. Hierzu liegt bereits eine positiv entschiedene Bauvoranfrage vor.

Vom Bauausschuss bewilligt

Dem Antrag auf einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.Nr. 33/1 der Gemarkung Bernried wurde ebenfalls zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Birket“ wurden dem Antrag auf den Neubau einer Holzlege auf der Fl.Nr. 1157/4 in Rötz erteilt.

Beim letzten Tagesordnungspunkt ging es um die einfache Dorferneuerung „Bernried 2“. Der Behördenleiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth hatte mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Einleitung der Dorferneuerung für den Ortsteil Bernried gegeben seien. Mit Datum des Bescheids vom 29. August 2022 gelte das Verfahren zur „Einfachen Dorferneuerung Bernried 2“ als förmlich eingeleitet.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren werden Fördermittel aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm bis zu einer Höchstsumme von insgesamt 425 000 Euro in Aussicht gestellt. Das Geld wird einerseits für die Umsetzung der Schlüsselmaßnahme „Neugestaltung der Hauptstraße“ bereitgestellt, andererseits aber auch für Privatmaßnahmen. So können mit der offiziellen Einleitung auch die Bernrieder Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Grundstücke durchgeführt werden, womit ein Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes geleistet werde. So sind dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Gebäuden mit bis zu 35 Prozent der Nettokosten – maximal 50000 Euro je Gebäude – durch das ALE Oberpfalz zuschussfähig. Auch die Neugestaltung von Vorgärten und Hofzufahrten kann entsprechend gefördert werden.

− whg