Sitzung
Marktrat billigt diverse Bauvorhaben

Ein Thema im Stamsrieder Gremium war unter anderen das Gebiet „Am Großen Stein“. Alle Beschlüsse fallen einstimmig.

30.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:24 Uhr
Im Vorzeigebaugebiet „Am Großen Stein“ wird viel gebaut. Bauvorhaben, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, bedürfen der Genehmigung des Marktrates. −Foto: Jakob Moro

Der Marktrat hat in der Sitzung vielen Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. So darf der Eigentümer des Flurstücks Nummer 43 in der Gemarkung Hitzelsberg im Landschaftsschutzgebiet ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Grundstück befindet sich am Ortsrand von Hitzelsberg. Voraussetzung ist eine gesicherte Erschließung. Das vorgesehene Grundstück ist nicht erschlossen. Die Leitungen für Wasser und Kanal enden am davor liegenden Grundstück, wo der Anschluss möglich wäre. Die Kosten der Anschlüsse und der Zufahrt sind vom Antragsteller zu tragen und in einer Erschließungsvereinbarung zu regeln.

Der Eigentümer der Flurstücke 511 und 512 in der Gemarkung Großenzenried im Außenbereich von Hiltenbach hat die Wahl, entweder hinter den bestehenden Gebäuden seines Anwesens im Landschaftsschutzgebiet oder im „Hofbereich“ an der öffentlichen Verkehrsfläche ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Erschließung ist gesichert, informierte Bürgermeister Herbert Bauer.

Ebenfalls in Unterdeschenried darf auf dem Flurstück Nummer 120 ein Milchviehlaufstall mit einer offenen Güllegrube und Fahrsilo errichtet werden. Das Bauvorhaben steht in Verbindung mit der bestehenden Hofstelle. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet.

Im nicht überplanten Ortsbereich von Stamsried, auf Flurstück-Nummer 252, darf der Eigentümer eine Büroeinheit mit angebautem Carport errichten. Der Wohnhausneubau mit Garage im Baugebiet am Großen Stein auf Flurstück Nummer 637/22 bedurfte abweichend vom Bebauungsplan wegen der Hanglage der Genehmigung. Dort sieht der Bebauungsplan eine Abgrabung von 1,5 Meter vor, notwendig sei wegen der Hanglage jedoch eine „Abgrabung“ bis zu 1,8 Meter.

Ebenfalls der Genehmigung bedurfte im Baugebiet „Am Großen Stein“ der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurstück-Nummer 638/10 wegen einer Abweichung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Im Norden des Baugrundstücks wird der Grenzabstand von 6,30 Meter statt acht Meter, eingehalten.

In der Hofgartenwiese Stamsried (Flurstück-Nummer 581/24) im „allgemeinen Wohngebiet“ darf ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten, Fertiggaragen und 14 Stellplätzen errichtet werden. Von den Festsetzungen im Bebauungsplan bedurften folgende Abweichungen der Genehmigung: „Anstelle der Bauweise II+D, dürfen jetzt drei Vollgeschoße errichtet werden. Die Dachneigung liegt bei 16 Grad, statt der festgesetzten 32-38 Grad (wegen Höhenentwicklung). Dacheindeckung in Farbe anthrazit, anstelle von rot. Ortgang- und Traufüberstand bei 0,8 Meter, statt 0,5 Meter und 0,6 Meter. Traufseitige Wandhöhe bis zu 9,56 Meter anstelle 6,5 Meter. Aufschüttungen bis zu 1,28 Meter, anstelle maximal 0,50 Meter. Die Fertiggaragen für Fahrräder und Mülltonnen befinden sich außerhalb der Baugrenzen.

Die Beschlüsse dazu wurden einstimmig gefasst. (rjm)