Cham/Landkreis
Symptomfrei zum Testen

Aufgrund der beginnenden Erkältungssaison weist das Landratsamt Cham auf folgende Regelungen für die Nutzung der Corona-Teststationen hin: Es können sich auch weiterhin alle Personen, die im Landkreis Cham wohnen oder als Grenzgänger hier beschäftigt sind, in den Testzentren des Landkreises Cham testen lassen.

27.11.2020 | Stand 16.09.2023, 4:31 Uhr
Wer vor dem Testzentrum warten muss, muss das Abstandsgebot beachten. −Foto: Christoph Klöckner

Voraussetzung ist, dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Nach der Registrierung unter https://corona.centogene.com/login ist zum Test neben der persönlichen Identifikationsnummer bzw. dem QR-Code ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. In und vor den Testzentren besteht Maskenpflicht und gilt das Abstandsgebot (1,5 Meter). 15 Minuten vor dem Test soll nicht gegessen, getrunken, geraucht oder Zähne geputzt werden.

Wer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus hat, wie beispielsweise Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksstörungen, muss sich (zunächst telefonisch) mit seinem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) in Verbindung setzen. Patienten, die Symptome aufweisen, fallen grundsätzlich unter den vertragsärztlichen Versorgungsauftrag. Nur ein Arzt kann bei Symptomen eine Diagnose stellen und, falls nötig, weitere notwendige Maßnahmen einleiten.

Nahezu alle Hausärzte im Landkreis Cham sind in der Lage, symptomatische Personen zu testen. Daneben ist eine Infektionssprechstunde an Samstagen und Sonntagen durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Planung. Wer keinen Wohnsitz oder als tschechischer Grenzgänger keinen Arbeitgeber im Landkreis Cham hat, sollte die Testmöglichkeiten in „seiner“ Region nutzen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Landratsämter.