Prozess in Regensburg
Windrad Steinlohe: Verwaltungsgericht weist Klage ab

28.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:05 Uhr
Das Urteil ist gefallen. −Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Johann Christl hatte ein anderes, für ihn und seine Mitstreiter befriedigendes, Urteil erwartet. Genährt durch diemündliche Verhandlung am Donnerstagvor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Das aber hat am Freitag entschieden, dass die Ablehnung seiner Bauvoranfrage für ein Windrad in Steinlohe rechtens war. Anders formuliert: Das Landratsamt hat richtig gehandelt.

Zwar versucht der Vorsitzende des Vereins Energie-Wende Cham, das Urteil „emotionslos hinzunehmen“. Allerdings vermag er seine Verärgerung über die „vermaledeite“ Landschaftsschutzverordnung des Landkreises nicht verbergen, die „faktisch den ganzen Landkreis“ abdecke und ursächlich sei für das „Nein“ zum Vorhaben. Der Erlass blockiere im Grunde alles und greife zudem in die Planungshoheit der Gemeinden ein, weil diese bei Herausnahmen von den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag abhängig seien.

Wie es weitergeht? Christl will erst die Urteilsbegründung abwarten. Aber nicht aufgeben. Bedeutet: Entweder vor den VGH ziehen oder im Februar einen neuen Antrag stellen, denn ab da ändert sich die Rechtslage. Nach wie vor sei es erklärtes Ziel, ein Windrad zu bauen. Damit die Schreinerei von Thomas Wachter kostengünstig energieversorgt ist, was heute wichtiger sei denn je.

Was den Arnschwanger zu einer weiteren, grundsätzlichen Feststellung bringt: Nach billigem Strom oder Hilfen durch den Staat schreien alle. Aber: Wer sei schon bereit, eigeninitiativ zu werden und sich selbst zu versorgen?

− ps