Streit
Widerstand gegen Standort

Eine Bürgerinitiative in Treffelstein wehrt sich gegen Funkmast in Birkhof – und zieht sogar einen Bürgerentscheid in Betracht.

19.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:48 Uhr
Diese Fotomontage soll zeigen, wie sich der geplante Funkmast in Birkhof auf das Ortsbild Treffelsteins auswirken würde. −Foto: Fotomontage: Christian Zue

In Treffelstein soll im Gemeindewald von Birkhof ein 40 Meter hoher Funkmast gebaut werden. Damit sind nicht alle Gemeindebürger einverstanden. Sie schlossen sich zu einer Bürgerinitiative zusammen.

Sie führen mehrere Punkte ins Feld. Der geplante, 40 Meter hohe Sendemast entspricht einem Hochhaus mit 13 Stockwerken und wird den Baumbestand um mindestens 20 Meter überragen, so die Gegner des ins Auge gefassten Standorts. Er solle nicht, wie in anderen Gemeinden üblich, irgendwo im Wald auf der Bergkuppe errichtet werden, sondern in unmittelbarer Nähe der bestehenden Anwesen und eines neuen, von der Gemeinde erst kürzlich ausgewiesenen Wohnbaugebiets.

Der 40 Meter hohe Sendeturm diene der maximalen Renditemöglichkeit des Anlagenbetreibers. „Drachenturm und Kirchturm sollten die ortsprägenden und höchsten Bauwerke bleiben“, so die Gegner. Daher fordern sie, den Sendemast für Treffelstein an diesem Standort nicht zu genehmigen. Gegebenenfalls strebten sie einen Bürgerentscheid an.

Dafür erforderlich sei eine konzernunabhängige Standortberatung, bei der auch die Ortsgestaltung eine Rolle spiele. Den Mobilfunkkonzernen sei das Ortsbild vollkommen gleichgültig. Das erkenne man daran, dass deren gewünschter Standort eigentlich oben auf dem Drachenturm sei.

Aktuell betreffe die gemeindliche Ausbauplanung besonders den Norden des Dorfgebiets negativ. Aufgrund der weiteren technischen Entwicklung (Stichwort 5G) würden in absehbarer Zukunft weitere Standorte für Sendeanlagen im Gemeindegebiet notwendig. Würden dann noch ein oder gar mehrere 40 Meter hohe Sendetürme beispielsweise südlich und östlich des Dorfes errichtet, gleiche die bisherige und von Einheimischen wie Touristen geschätzte Silhouette einem von Flutlichtmasten umgebenen Fußballplatz, so die Gegner weiter.

Erst Befragung, dann Festlegung

Grundsätzlich sei vor der Festlegung auf einen Standort für den Mobilfunk eine Bürger- bzw. Eigentümerbefragung zu möglichen Standorten durchzuführen. Das sei eine für die Gemeinde kostenlose Möglichkeit, wodurch aus einer Vielzahl von zur Verfügung stehenden Standorten die geeignetsten ausgewählt werden könnten. Dabei dürften nicht nur die wenigen im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücke bei der Standortwahl berücksichtigt werden.

Das bisherige Vorgehen führt nach Auffassung der Gegner weder zu einer dezenten Gestaltung noch zu einer optimalen Mobilfunkversorgung. Der neue Sendemast entstehe nördlich des Ortsbereichs Treffelstein, wo bereits jetzt durch den Sendemast in Altenschneeberg ein sehr guter Funkempfang vorherrsche. Der Süden und Südosten des Gemeindegebietes würde also über einen doppelt versorgten Nordbereich durch die Anhöhe in der Dorfmitte hindurch erfolgen.

Biberbach habe keinen Nutzen von der Sendeanlage. Der Bürgermeister und die Deutsche Funkturm GmbH sprächen selbst von einem „aus technischer Sicht nicht optimalen Standort“. Das sei kein stimmiges Mobilfunkkonzept. Auch sei es hinsichtlich der Ortsgestaltung und der kosteneffizienten Ressourcennutzung nachhaltiger, kleine Sendeanlagen, zum Beispiel auf dem Dach einer gewerblichen Halle, ohne riesigen Stahlbetonmast zu planen. Kleine Anlagen könnten Gebiete aus fundtechnischer Sicht besser versorgen, es sei sogar eine geringere Sendeleistung notwendig.

Von Eigentümern seien konkret fünf alternative Standorte vorgeschlagen worden. Diese würden aufgrund der geografischen Lage eine deutliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung gewährleisten. Einer der Standorte sei ursprünglich von der Telekom explizit schon als gut geeignet ausgesucht worden. Auch die Erschließung der Sendeanlage mit Glasfaser sei einfach durchzuführen. Eine Prüfung von alternativen Standorten, selbst wenn diese besser geeignet seien, werde aber von der Deutschen Funkturm GmbH kategorisch abgelehnt. Die Gegner berufen sich hier auf eine Auskunft vom 22. Dezember der DFMG (Binder).

Staatliche Förderung

Begründung: Die Standortabstimmung sei mit der Gemeindeverwaltung abgeschlossen. Der Mast werde durch ein Förderprogramm des Staates bezahlt und stelle kein Geschenk des Anlagenbetreibers an die Gemeinde dar. Da könne man erwarten, dass aus gestalterischen und funktechnischen Gründen bessere Standorte berücksichtigt werden müssten.

Die Gemeinde bezeichne das Verfahren auf ihrer Homepage selber als „Bürgerbeteiligung“ und spreche von einem „geplanten Standort“. Für die Gegner stellt sich jedoch die Frage: Was soll das für eine Bürgerbeteiligung sein, bei der vorher schon klar ist, dass der Standort als einzig möglicher feststeht? Die Aussage sei irreführend und stelle einen Verfahrensfehler dar. Die Stellungnahme gegen den Standort und für eine ergebnisoffene Bürgerbeteiligung an die Gemeindeverwaltung sei bereits von über 60 Anwohnern unterzeichnet. Wegen Weihnachten und Pandemie habe man bisher auf eine gemeindeweite Unterschriftensammlung verzichtet. (wbf)