Gemeinderat
Wald: Bruckerl-Votum ist am 27. Juni

Dem Bürgerbegehren wird ein Ratsbegehren entgegengesetzt. Nun entscheiden die Walder. Die Abstimmung erfolgt per Brief.

05.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:28 Uhr
Beim Bürgerentscheid Ende Juni wird sich zeigen, was mit der Brücke an der Wutzldorfer Straße passiert. −Foto: (rma)/(rma)

Kürzlich hat in der Gemeindehalle eine Sitzung des Gemeinderats stattgefunden. Bürgermeisterin Barbara Haimerl begrüßte die Anwesenden. Im Fokus stand neben dem Haushalt die Zukunft des Bruckerls. Über das Thema ist in den vergangenen Wochen bereits rege diskutiert worden. Im Zuge dessen ist auch ein Bürgerbegehren initiiert worden, das dengeplanten Abbruchdes alten Bauwerks verhindern möchte.

Beim ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt des Walder Bruckerls in der Wutzldorfer Straße“. Dieses wurde am 1. März bei der Gemeinde eingereicht. Es wird damit die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage beantragt: „Sind Sie dafür, dass unser Walder Bruckerl (Wutzldorfer Straße) erhalten bleibt und saniert wird, insbesondere nicht abgerissen wird?“. Es wurde dazu folgende Begründung angegeben: „Die Gemeinde Wald beabsichtigt, die Brücke abzureißen und mit einer Auffüllung zu einem höhengleichen Übergang zu „ersetzen“. Der Walder Gemeinderat hat zur Variante „Abriss Brücke bereits mit 10:5 seine Zustimmung gegeben. Wir wollen unser Walder Bruckerl erhalten: 1. Weil keine weitere Kreuzung beziehungsweise Gefahrenstelle geschaffen werden soll – gefahrlose, durchgängige und ebene Nutzung des Radwanderweges soll erhalten bleiben, vor allem für die „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ (Kinder, Senioren, Radfahrer). 2. Weil die vorhandene Brücke weiterhin als „natürliche“ Verkehrsberuhigung dienen soll .3. Weil wir unser historisches „Walder Wahrzeichen“ erhalten wollen. 4. Weil nicht unnötig die umgebende Vegetation (Natur) zerstört werden soll.“

Die Nachhaltigkeit ist wichtig

Haimerl übergab das Wort anHarald Grill, einen Vertreter der Bürgerinitiative. Dieser betonte insbesondere, dass ihm die Nachhaltigkeit wichtig sei. Damit die drei Säulen der Nachhaltigkeit gegeben seien, seien ökonomische, ökologische und soziale Punkte zu beachten. Der geplante Abriss des Bruckerl sei vor diesem Hintergrund nicht nachhaltig, meinte Grill.

Danach entschied der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Dabei galt es, nur das Vorliegen der formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren zu prüfen. Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Anschließend hatte der Gemeinderat zu entscheiden, ob die vom Bürgerbegehren verlange Maßnahme durchgeführt wird, denn dann würde die Gemeindeordnung vorsehen, dass ein Bürgerentscheid entfällt. Damit alle Bürger die Möglichkeit haben, abzustimmen, wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Einstimmig wurde als Termin für den Bürgerentscheid der 27. Juni festgelegt.

Als Nächstes folgte die Beschlussfassung über ein Ratsbegehren zum Abriss der Brücke mit Absenkung der Wutzldorfer Straße und höhengleicher Anfüllung des Bahnradwegs. Wie es im Sachverhalt hieß, kann der Gemeinderat gemäß der Gemeindeordnung beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ein Bürgerentscheid, ein sogenanntes Ratsbegehren, stattfindet. Mit fünf Gegenstimmen wurde beschlossen, dem Bürgerbegehren „Erhalt des Walder Bruckerls in der Wutzldorfer Straße“, über das am 27. Juni beim Bürgerentscheid abgestimmt wird, ein Ratsbegehren entgegenzusetzen. Die Fragestellung des Ratsbegehrens, die ebenfalls beim Bürgerentscheid zu beantworten ist, lautet: „Sind Sie dafür, dass die sanierungsbedürftige Brücke durch eine nachhaltige, förderfähige Maßnahme ersetzt wird, mit dem positiven Effekt, die unübersichtliche und gefährdende Verkehrssituation auf der Brücke zu beseitigen, wobei durch Absenkung der Straße und Auffüllung des Radwegs mit maximal sechs Prozent Steigung eine übersichtliche Straßenführung erreicht wird und immer wiederkehrende Sanierungskosten einer Brücke entfallen.“ Da sowohl das Bürgerbegehren als auch das Ratsbegehren zum gleichen Thema stattfinden, wurde mit zwei Gegenstimmen noch eine Stichfrage für den Fall beschlossen, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden.

Gremium ändert Satzung

Ebenfalls befand sich der Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde auf der Tagesordnung. Die einstimmig beschlossene Satzung sieht unter anderem vor, dass während Corona eine rein briefliche Abstimmung zugelassen ist. Nach der Satzung ist weiter die Bürgermeisterin als Abstimmungsleiterin bestimmt. (rma)