Gesundheit
Geflügelpest hat Folgen für Kreis Cham

Nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in Nittenau wurde ein Sperrbezirk errichtet, der auch den Landkreis Cham berührt.

05.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:04 Uhr
In Nittenau in einem Betrieb ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat Folgen für den westlichen Landkreis Cham. −Foto: Karl-Heinz Probst

Im Landkreis Schwandorf ist in einem Nutztierbestand in der Stadt Nittenau ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Alle52 000 Hühner der betroffenen Geflügelhaltungwerden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet. Das hat auch Folgen für den Landkreis Cham.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auch auf die Gemeinde Reichenbach sowie Teile der Gemeinden Walderbach, Wald und Roding im Landkreis Cham. Das Landratsamt Cham hat am 4. März eine Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet erlassen. Darin sind die von den Restriktionen betroffenen Gemeindeteile sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt. DieAllgemeinverfügung wurde vom Landratsamtveröffentlicht. Darin sind der genau Geltungsbereich und die notwendigen Maßnahmen genannt.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.