Sitzung
Ein „solider Haushalt“ 2022

Der Vorbericht zum Etat, den 2. Bürgermeister Klostermeier präsentierte, fand Zustimmung. Die Hundesteuer wird eingeführt.

03.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:05 Uhr
Hans Schmelber
Der Haushalt 2022 war Thema im Gemeinderat. Der Beschluss dazu werde in der nächsten Sitzung vollzogen, so Vize Klostermeier. −Foto: Hans Schmelber

Die Gemeinderatssitzung am Donnerstag war geprägt von Haushaltsvorberatung, Änderung bzw. Aufhebung von Bebauungsplänen und der Tatsache, dass in Willmering viel gebaut wird. Für Bürgermeister Hans Eichstetter leitete 2. Bürgermeister Alfons Klostermeier die Sitzung.

Beim Bebauungsplan „An der Mühlwiese“ wurde vorgeschlagen, drei Teilbereiche aufzuheben. Die Verwaltung teilte dazu u. a. mit: „Fläche A. 1: Da feststeht, dass die im Bebauungsplan ausgewiesene Teilfläche dauerhaft nicht für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung steht, ist es geboten, den betreffenden Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 375 (Teilfläche) der Gemarkung Willmering aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Mühlwiese“ (B.Nr. 38.01.02) herauszunehmen und die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche langfristig festzuschreiben.“

„Fläche A. 2: Es handelt es sich um einen Gartenbaubetrieb. Dessen Flächen für betriebliche Zwecke sind teilweise bebaut und stehen absehbar nicht für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung. Ziel der Gemeinde ist es zudem, den Betrieb im Bestand zu sichern und weiter potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten auf dessen Betriebsgrundstück zu erhalten. ..“

„Fläche A.3: Hier geht es um das bebaute und weitgehend fertiggestellte Baugebiet „An der Mühlwiese“, das sich über Jahrzehnte entwickelt hat. Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans im Teilbereich A.3 ist die Innenentwicklung bzw. der Lückenschluss innerhalb des Aufhebungsbereiches. ..“

Teilbereiche werden aufgehoben

Das Gremium stimmte der Auflösung der drei Teilbereiche zu. Mit Ausarbeitung des Planes wurde die Altmann Ingenieurbüro GmbH & Co. KG, Cham, beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Einstimmig beschlossen wurde auch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Weiherstraße“. Ziel und Zweck ist die Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung für die Nutzbarmachung zusätzlicher Wohnfläche in Bestandsgebäuden des rechtsgültigen Bebauungsplanes. „Die 1990 vorgegebenen planlichen und textlichen Festsetzungen sind nicht mehr zeitgemäß,“ hieß es dazu u. a. Mit der Ausarbeitung des Planes wurde die J. Posel Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH & Co. KG, Cham, beauftragt.

Weiter beschloss der Gemeinderat eine Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. Willmering ist bis jetzt eine von drei Gemeinden im Landkreis, die keine Hundesteuer erhoben haben. Nach lebhafter Diskussion einigte sich das Gremium auf folgende Regelung: Für den ersten Hund werden 40 Euro fällig, für jeden weiteren Hund 50 Euro, und für einen Kampfhund muss ein Hundebesitzer ab dem 1. Januar 2023 450 Euro aufbringen.

Weiter ging es mit der Vorberatung zum Haushalt 2022, vorgetragen vom 2. Bürgermeister. Die Einkommensteuerbeteiligung steigt um 59 000 Euro auf 1 327 500 Euro. Die Schlüsselzuweisung sinkt um 10 400 Euro auf 487 900 Euro. Dafür steigt die Kreisumlage um 48 000 auf 918 000 Euro. Die Personalkosten betragen 566 000 Euro.

Die Umlagen für die Schulen kosten die Gemeinde 146 000 Euro, und die Betriebskostenförderung für die Kita steigt auf 800 000 Euro – der Staatszuschuss beträgt 500 000 Euro. Die Umlage für den Abwasserzweckverband kostet 170 000 Euro, und Zinsen kosten die Kommune 25 000 Euro. Die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt wird erreicht. Die freie Finanzspanne beträgt 387 600 Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Das Vorjahr schloss mit einem Überschuss von circa 2 440 000 Euro ab.

Das ergibt sich aus Mehreinnahmen wie z. B. mit 359 000 Euro bei der Gewerbesteuer oder Grundvermögen mit 62 000 Euro, aber auch aus Einsparungen. Die Wichtigsten hierzu sind 460 000 Euro für Gemeindestraßen, deren Ausführung auf 2022 oder 2023 verschoben wird. Das Gleiche gilt für 100 000 Euro für ein Regenrückhaltebecken oder Grunderwerb in Höhe von 206 000 Euro. Mehrausgaben haben sich ergeben bei der Schulverbandsumlage in Höhe von 20 000 Euro und bei der Kindertagesstätte in Höhe von 74 000 Euro. „Die Verwaltung und der Bürgermeister haben einen soliden Haushaltsentwurf vorgelegt“, so Klostermeier. Das sah auch Gemeinderat Martin Rohse so. „Ich finde es unglaublich, wie gut die Gemeinde Willmering durch die schweren Zeiten der vergangenen Jahre gekommen ist. Wir können sogar noch Kredite zum Teil tilgen und müssen keinen neuen Kredit aufnehmen. Sensationell“, legte er nach. Meldungen zum Vorbericht gab es seitens des Gremiums nicht. „Den Beschluss dazu werden wir in der nächsten Sitzung vollziehen“, versicherte der 2. Bürgermeister. Keine Diskussion gab es auch zum Haushaltsplan der Kita St. Marien, der in Zusammenarbeit mit Pfarrer Michael Reißer erfolgte.

Bauanträge befürwortet

Grünes Licht gab es für folgende Bauanträge: Christian Brunn und Daniela Heumann, Am Mühlweiher, Willmering: Bau einer Stellplatzüberdachung, Fl-Nr. 315/10, Gemarkung Willmering, Antrag auf isolierte Befreiung; Michael und Katharina Meierhofer, Lohweiher: Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Willmering. Das Vorhaben liegt innerhalb der Außenbereichssatzung Lohweiher.

Rudolf Kordick, Geigen: Sanierung und Dachausbau eines Bestandsgebäudes in der Gemarkung Willmering. Das geplante Gebäude liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Geigen. Peter Wagner, Am Anger, Willmering: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Pilsstüberl und zwei Einliegerwohnungen, Errichtung einer Garage, eines Geräteschuppens und einer Holzscheune in der Gemarkung Willmering. Das Gebäude liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung. Johann und Elvira Zangl, Weiherstraße, Willmering: Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Weiherstraße“. Die Zustimmung erfolgte hier unter dem Aufhebungsbeschluss eingangs der Sitzung. 4.6 Ludwig und Christine Stelzer, Prienzing-Siedlung: Anbau an das bestehendes Wohngebäude, Anbau eines Holzschuppens an die Garage. . Das geplante Gebäude liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Geigen. Stefan Deml, Kalsing, Roding: Neubau Einfamilienhaus an das bestehende Wohnhaus in der Gemarkung Willmering. Das geplante Gebäude liegt teils innerhalb, teils außerhalb der Ortsabrundungssatzung für Geigen. Samuel und Andre Burgfeld GBR, Grasfilzing, Arnschwang: Änderungsantrag Neubau eines Wohngebäudes als 3-Spänner in der Gemarkung Willmering. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Geigen Mitte“ ist eingeleitet. Der Satzungsbeschluss kann in der nächsten Sitzung erfolgen.