Sitzung
Ja zum Neubau mit sechs Wohnungen

Der Gemeinderat genehmigte das Projekt nach gut einstündiger Debatte mit vier Anwohnern.

06.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:15 Uhr
Hans Schmelber
Thomas Vogl (li.) wurde von Bürgermeister Hans Eichstetter als neuer Gemeinderat vereidigt. −Foto: Hans Schmelber

Die jüngste Gemeinderatssitzung in der Turnhalle begann mit der Vereidigung von Thomas Vogl, der für den bisherigen Gemeinderat Florian Streck nachrückte. Dieser hat mittlerweile seinen Wohnsitz in Cham und wurde anschließend ehrenvoll verabschiedet. Der Neue erhielt aus der Hand von Bürgermeister Hans Eichstetter eine Bayerische Gemeindeordnung sowie eine Geschäftsordnung der Gemeinde Willmering. Florian Streck bekam als Abschiedsgeschenk einen Gemeindekrug und eine kleine Laudatio mit Aufzählung aller wichtigen Entscheidungen und Projekten, an denen er mitgewirkt hatte.

Gut eine Stunde debattierte dann der Bürgermeister mit Friedl und Karin Schreiner sowie Rudi Franz senior und junior, die auf Anfrage Sprecherlaubnis erhielten. Die Vier sind Anrainer eines geplanten Neubaus von sechs Wohnungen mit Errichtung von zwölf Stellplätzen auf Fl-Nr. 832/28, Gemarkung Willmering. Das geplante Gebäude liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Zifling-Bierl und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein, hieß es dazu.

Dies sahen die beiden Familien anders. Friedl Schreiner bemängelte zunächst, dass Georg Lankes ihm einen neuen Plan gezeigt habe, den die Gemeinderäte so noch nicht gesehen hätten. Geschäftsleiter Werner Vogl wies auf den per Beamer gezeigten Plan hin und führte aus, dies sei der momentan aktuelle Plan, den das Gremium auch an diesem Abend zum ersten Mal vorgelegt bekommen habe. Schreiner merkte auch an, dass er dem ganzen nicht traue; er habe eigentlich schon im umliegenden Bereich die Meinung der anderen Anlieger einholen wollen.

Franz junior wies explizit darauf hin, dass der betroffene Bereich ein gewachsenes Baugebiet sei und dort überwiegend ältere Menschen wohnten. Es gebe auch laut Plan keine Grünfläche für Kinder, sondern überwiegend nur Stellplätze, legte er nach. Franz sagte, er sehe Bedarf für die Gemeinde an Familien mit Kindern. Dies sei mit dem Neubau nicht der Fall, weil die Wohnungen zu klein seien.

Das treffe so nicht zu, war die Antwort, denn die Wohnungen seien über 90 Quadratmeter groß und hätten auch ein Kinderzimmer. „Es gibt für diesen Bereich auch keinen Bebauungsplan und keine Satzung, und somit gilt die Bayerische Bauordnung, die so ein Gebäude durchaus zulässt“, führte Bürgermeister Eichstetter aus.

„Kinderzimmer zu klein“

Karin Schreiner verwies auf diese Bayerische Bauordnung, die bei mehr als fünf Wohneinheiten einen Kinderspielplatz vorsehe. „Eben weil es keinen Bebauungsplan und auch keine Satzung gibt“, erklärte dazu Geschäftsleiter Vogl, könne das auch nicht eingefordert werden. Bemängelt wurde von den Anrainern auch, dass die Kinderzimmer zu klein und nach Norden ausgerichtet seien. Gemeinderat Alfons Klostermeier führte dazu aus, es stehe dem Gemeinderat nicht zu, darüber zu entscheiden, ob es ein Kinderzimmer gibt oder nicht und auch nicht über die Größe. „In Städten waren viele Familien über 90 Quadratmeter Wohnfläche froh“, fügte er an.

Friedl Schreiner schlug vor, das Landratsamt solle entscheiden. Das würde bei ihm wieder Vertrauen schaffen. Das sah Eichstetter aber anders. „Der Gemeinderat kann so eine Entscheidung nicht einfach auf die nächsthöhere Ebene abwälzen, auch ein Bebauungsplan kann nicht nachträglich erstellt werden“, erklärte er.

„Das grenzt an ein Ghetto“

„Das Haus ist für diesen Platz einfach zu groß. Es gibt für Kinder keine Möglichkeit zum Spielen, und auch Familien können sich hier nicht treffen, meinte Franz senior. „Das grenzt an ein Ghetto.“ Das wollte Gemeinderat Martin Rohse so nicht hinnehmen. „Plan hin oder her, das, was gezeigt wird, ist Tatsache.“ Von einem Ghetto zu sprechen sah Rohse als stark übertrieben an und fügte an: „Vielleicht sagen wir nach der Fertigstellung sogar: Der Bau ist in Ordnung.“

„Wir haben bei der Besichtigung, bei der auch die Anrainer dabei waren, alles angesprochen, und die dort geforderten Änderungen sind alle zugesagt worden. Der Neubau wird auch nicht höher ausfallen als das Gebäude daneben“, sagte Eichstetter und führte als Beispiel an, dass öfters bei Nachwuchs bestehende Einfamilienhäuser aufgestockt würden und damit genauso hoch würden wie das geplante Projekt. Bei der Abstimmung entschied das Gremium einstimmig, dass gegen den Bauantrag keine Einwendungen erhoben werden.