Bauen
Neue Bauplätze in Willmering ausgewiesen

Der Gemeinderat segnete die Stellungnahmen zu „Geigen-Pfannen“ und „Willmering Nord II“ sowie „Gewerbegebiet Zifling“ ab.

19.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:41 Uhr
Hans Schmelber
Der Gemeinderat befasst sich mit „Baugebieten und der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit“. −Foto: Hans Schmelber

Die Gemeinderatsitzung am Donnerstagabend in der Turnhalle stand unter dem Motto „Baugebiete und Beteiligung der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit“. Los ging es mit dem Vollzug des Baugesetzbuches zum Baugebiet „Geigen-Pfannen“.

Stefan Hiegl vom Ingenieurbüro Altmann präsentierte die wichtigen Details für das neue Baugebiet, das 16 Parzellen mit durchschnittlich 730 Quadratmetern Grundstücksfläche mit insgesamt 1,4 Hektar biete. Das Gelände am nordöstlichen Bereich des Ortsteils Geigen sei abfallend. Deshalb seien sowohl Abtragungen als auch Auffüllungen in Maßen möglich.

Hiegl informierte über die baulichen Festsetzungen und sprach auch dieAbleitung des Oberflächenwassersan. Geplant seine im beschleunigten Verfahren ein Regenrückhaltebecken mit Vorfluter. Einstimmig zeigte sich der Gemeinderat mit der Vorentwurfsplanung einverstanden, ebenso mit der Beauftragung der Verwaltung die Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

Das gleiche Prozedere gab es bei der Vorstellung zum Vollzug des Baugesetzbuches für das Baugebiet „Willmering Nord II“, das links der Staatsstraße am Ortsende Richtung Waffenbrunn liegt. „In etwa sind hier die gleichen baulichen Festsetzungen wie im Baugebiet Geigen-Pfannen“, stellte Hiegl fest. Es handle sich hier um acht Parzellen zwischen circa 600 und 800 Quadratmeter und einer Parzelle mit 3460 Quadratmetern.

Lärmschutzwall ist notwendig

Zum Baugebiet habe es eine schalltechnische Untersuchung wegen der vorbeiführenden Staatsstraße gegeben, so Hiegl. So sei dazu ein breiter Grünstreifen als Lärmschutzwall vorgesehen, der allerdings dem Gutachter als zu wenig erschien und wofür noch Planungsbedarf bestehe. Auf der großen Parzelle könne der Käufer nach seinem Gutdünken auch Doppelhaushälften oder zwei bis drei Mehrfamilienwohnhäuser bauen. Auch hier war das Gremium mit der Vorentwurfsplanung einverstanden. Ebenso mit der Beauftragung der Verwaltung die Träger öffentlicher Belange und einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

Längere Zeit in Anspruch nahm die Behandlung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zifling“. Acht der beteiligten Institutionen hatten keinen Bedarf für eine Stellungnahme abgegeben. Der Rest der TöB hatte eine geringfügige Änderung im Text vorgegeben. Das Sachgebiet Gartenkultur und Landespflege forderte nochPflanzlisten für Bäume1. und 2. Ordnung sowie für Sträucher. Etwas umfangreicher war die Stellungnahme vom Sachgebiet Wasserrecht. In den Planunterlagen werde auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis verwiesen, so Hiegl. Für die bestehenden und bereits genutzten Gewerbeflächen liege eine wasserrechtliche Erlaubnis vor. „Die Hinweise zur Ableitung des Niederschlagswassers der öffentlichen Flächen, deren Einleitung in den Bach sowie eine fehlende wasserrechtliche Erlaubnis werden zur Kenntnis genommen“, lautete der einstimmige Beschluss.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung des Chamer Gruppe führte an, dass durch die zulässige bauliche Nutzung für die gesamte Fläche auf allen Grundstücken ein objektiver Bedarf nach Wasser durch das aktuelle Leitungsnetz nicht gedeckt werden könne. Die Gemeinde will dazu auch die bestehende Trinkwasserleitung gewerbedarfsgerecht ausbauen, hieß es dazu.

Beeinträchtigungen befürchtet

Der Eigentümer eines Flurstücks hatte im Zuge der Bürgerbeteiligung einen Brief geschrieben. „Gegen den obigenBebauungsplanmit integriertem Grünordnungsplan im Gewerbegebiet von Zifling lege ich Widerspruch ein“, hieß es darin. Er fürchte eine Beeinträchtigung seiner Drainage auf den Feldern und sei gegen eine Bepflanzung entsprechend der Listen.

Er bitte die Gemeinde, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan unter Berücksichtigung diese Punkte nochmals zu prüfen und entsprechend zu ändern. Das Gremium entschied einstimmig, den Bebauungsplan einschließlich der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zu billigen.

Bezüglich der Erschließung dieses Gewerbegebiets lag ein Angebot vom Ingenieurbüro Altmann in Cham vor. Bürgermeister Hans Eichstetter schlug vor, das Angebot anzunehmen, da die Grundlagenermittlung und teilweise die Vorplanung durch das Ingenieurbüro Altmann bereits bei der Erstellung des Bebauungsplanes ermittelt worden seien. Ein anderes Ingenieurbüro müsste diese Leistungen noch in Rechnung stellen. Dem folgte das Gremium einstimmig. (fsh)