Politik
Willmering hebt Bebauungsplan auf

Die Festsetzungen für „Geigen-Mitte“ sind vor dem Hintergrund knapper Flächen nicht mehr zeitgemäß.

08.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:03 Uhr
Der Gemeinderat trägt dem gestiegenen Bedarf an Wohnraum Rechnung. −Foto: Hans Schmelber

In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es auch um die Aufhebung des Bebauungsplans „Geigen-Mitte“ und einen Aufstellungsbeschluss. Notwendig wurde das, weil der Grundstückseigentümer die Aufhebung beantragt hatte. Die Begründung dazu: Ziel und Zweck der Aufhebung des aktuell gültigen Bebauungsplanes seien die Innenentwicklung und der Lückenschluss des letzten Grundstückes (Parzelle 7).

Durch die im Jahr 1993 vorgegebenen planlichen und textlichen Festsetzungen und die über die Jahre hinweg gestiegenen Anforderungen an den Bedarf von Wohnraum unter Ausnutzung von höheren Geschoss- und Grundflächenzahlen zur Verminderung von Flächenverbrauch seien die Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht mehr zeitgemäß.

Ingenieurbüro beauftragt

Mit der Ausarbeitung des Planes wurde das Ingenieurbüro Posel in Cham beauftragt. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Geigen-Mitte“ wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren zu beteiligen und den Planentwurf mit der Zeichenerklärung und der Begründung in der Gemeindekanzlei während der allgemeinen Dienststunden auszulegen. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat auch die Spenden in Höhe von 1085 Euro aus dem Jahr 2021. Der Bericht über die Behandlung der überörtlichen Rechnungsprüfung sowie der Jahresrechnung 2017 bis 2020 wurde von Bürgermeister Hans Eichstetter ausführlich vorgetragen. Gravierende Bemerkungen gab es nicht. Die Beanstandungen wurden entsprechend eingearbeitet und die Verwaltung sicherte zu, diese Bemerkungen künftig zu beachten.

Weil der Bebauungsplan „An der Mühlwiese“ in verschiedenen Teilbereichen aufgehoben werden soll, muss ein Bedarf für die Baugebiete „Geigen-Pfannen“ und „Willmering Nord II“ festgestellt werden. Für einen neuen Plan liegt ein Angebot der Firma Altmann Ingenieurbüro Cham zum Pauschalbruttopreis in Höhe von 10 115 Euro vor. Das Gremium stimmte der Auftragsvergabe zu.

Eine kurze Diskussion gab es zum Vollzug der Bauordnung und Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Willmering. In der Gemeinderatsitzung im Dezember waren gegen die Bauvoranfrage von Elfriede Wagner keine Einwendungen erhoben worden. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, erteilt dazu das Landratsamt Cham keine Baugenehmigung – außer, die Gemeinde schafft Baurecht durch die Einbeziehung des Baugrundstückes in die Ortsabrundungssatzung des Ortsteiles Willmering.

Antragstellerin trägt Kosten

Elfriede Wagner hatte einen Antrag auf Einbeziehung des Grundstücks in die bestehende Ortsabrundungssatzung des Ortsteiles Willmering gestellt. „Normalerweise bezahlt das doch die Gemeinde“, sagte Gemeinderat Andreas Schneider. Bürgermeister Eichstetter erwiderte, dass es sich hier um ein spezielles Anliegen der Bürgerin handele und sie deshalb auch die Kosten tragen müsse.

Schließlich beschloss der Gemeinderat, die Teilfläche in die Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Willmering einzubeziehen, wenn die Bauwerberin folgende Auflagen erfüllt: Beauftragung eines Ingenieurbüros, Übernahme der Kosten für das Ingenieurbüro, Zurverfügungstellung eventuell notwendiger Ausgleichsflächen und Durchführung einer eventuellen wasserrechtlichen Genehmigung. Dem folgte das Gremium einstimmig.