Es hätte eine kurze Verhandlung werden können, denn der 19-jährige Angeklagte räumte über seinen Verteidiger am Donnerstag vor Amtsrichterin Birgit Fischer den Handel mit Betäubungsmitteln gleich zu Beginn ein. Aber um ein gerechtes und bei Heranwachsenden auch ein erzieherisch sinnvolles Urteil fällen zu können, muss man doch ein wenig in die Hintergründe der Tat eintauchen, weswegen noch der ermittelnde Polizist und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe angehört wurden. Letztlich wollte die Richterin noch mal ein deutliches Zeichen setzen, dass der Drogenpfad keiner mit Zukunft ist,...