Es waren nur wenige Meter, die ein tschechischer Staatsangehöriger mit seinem Auto-Gespann auf deutschem Boden zurücklegen konnte, dann wurde er von den deutschen Grenzpolizisten an der Grenze bei Furth aufgehalten und nach Tschechien zurückgeschickt, weil der Anhänger an seinem Auto keine gültige Versicherung hatte.
In der Folge hatte er deswegen einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte, da ihm die Strafsumme zu hoch erschienen war. Das „Vergehen“ bestritt er nicht.
Er wollte die Strafe eigentlich direkt an der Grenze zahlen – ohne Verfahren
Am Donnerstag stand...