Was ein Nutzer der sozialen Medien, in diesem Fall Facebook und YouTube, mit seinem Handeln auf solchen Plattformen anrichten kann, erklärte Staatsanwältin Simon bei einer Verhandlung gegen einen 54-jährigen Handwerksmeister am Chamer Amtsgericht zu Beginn ihres Vortrags der Anklageschrift. Sie wollte damit aufzeigen, dass das Herunterladen oder die Weitergabe eines Videos mit kinderpornografischem Inhalt in diesen Medien keine private Angelegenheit mehr ist, sondern in der Öffentlichkeit stattfindet und daher vom Gesetzgeber normalerweise mit einer Haftstrafe bedacht wird.
Dass der Mann...