Ein tschechischer Unternehmer verkauft einem amtsbekannten Mann ein Grundstück mit Haus, Scheune und Garage. Der zahlte aber nicht, und reagierte auch auf die Rückabwicklung des Kaufs nicht. Als der geprellte Verkäufer eigenmächtig Werkzeuge vom Grundstück pfändet, zeigt ihn der zahlungsunwillige Käufer nun auch noch wegen Diebstahls an. Und der Fall landet vor dem Amtsgericht Cham.
„Wahrscheinlich sind ihm die Zivilstreitigkeiten zu teuer geworden, deswegen hat er den Angeklagten wegen Diebstahls angezeigt, dass der verurteilt wird und er ihn los hat“, mutmaßte ein Further Polizeibeamter...