Verleumdet fühlte sich eine Polizeibeamtin, weil sie bei der Kontrolle einer Feuerstelle angeblich keinen Mundschutz trug und trotzdem den Mindestabstand im Freien von eineinhalb Metern nicht eingehalten haben soll, wie der Grundstückseigentümer in der Polizeistation Bad Kötzting angab. Und gleich nachfragte, ob denn die allgemeingültigen Hygieneregeln für Polizeibeamte im Einsatz nicht gelten. Er habe mit diesem Anruf Polizeibeamte nur dazu verleiten wollen, eine Kollegin anzuzeigen, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. So landete die Geschichte vor Richterin Birgit Fischer vom...