Randale am Bahnhof und wüste Beschimpfungen per WhatsApp – einem 52-Jährigen wurde vor dem Chamer Amtsgericht einiges zur Last gelegt. Doch kann er dafür überhaupt verurteilt werden? Denn der Angeklagte hatte vor rund 20 Jahren einen Unfall, der ihm ein Hirntrauma hinterlassen hat, das sich nicht nur auf sein „narrisches Temperament“ bis heute auswirkt, sondern ihm Einbildungen als Wahrheit suggeriert. So musste ein Gutachten die Schuldfähigkeit klären.
Zwei Tatkomplexe wurden vor Gericht behandelt. Im ersten Fall soll der Angeklagte, ein 52-jähriger Frührentner, am Chamer Bahnhof...