Zwölf Punkte umfasste die Anklageschrift der Staatsanwältin bei einer Verhandlung gegen einen 41-jährigen Drogendealer, der schon mehrmals vor dem Strafrichter stand.
Neun Mal soll der Mann kleine Mengen Metamphetamin oder Marihuana an amtsbekannte Abnehmer verkauft haben. Und drei Mal ging es um Methylphenidat, ein Mittel gegen ADHS, das beim Angeklagten festgestellt wurde. Sein Fehler: Er hatte einen Teil der Pillen an andere weitergegeben. Doch dieser Aspekt der Anklage wurde abgezweigt, da den Mann noch weitere Verfahren erwarten, in deren Strafzumessung die drei Vergehen mit...