Das Verkehrsrecht zwischen Deutschland und Tschechien hat seine Tücken. Gerade, wenn man in Grenznähe auf Wegen fährt, die auf beiden Seiten verlaufen. Dies musste ein Forstwirt erfahren, der im März auf einem Waldweg rund 400 Meter auf deutschem Staatsgebiet gefahren war, wozu ihn aber sein tschechischer Führerschein nicht befugte. Außerdem war sein Fahrzeug nicht mehr versichert. Dass er das nicht durfte, hätte der Mann eigentlich wissen müssen, denn nur wenige Wochen zuvor war er wegen des gleichen Delikts schon in Bayerisch Eisenstein aufgefallen.
Die Tat an sich konnte der Angeklagte,...