Nach einer Grillfeier hat eine Frau aus dem Landkreis Cham schwere Verletzungen im Gesicht. Über deren Ursprung gibt es zwei Versionen. Die des Noch-Ehemanns der Frau und die der Anklage. Der Angeklagte behauptete, die Wunden wären die tragischen Folgen eines Ausrutschers des Mannes auf den glatten Badfließen und einem dadurch bedingten unabsichtlichen Ellbogenschlag ins Gesicht der dreifachen Mutter. Die Anklage sah darin einen klassischen Fall von häuslicher Gewalt.
So stand der Mann nun am Donnerstag vor Amtsrichter Lecker und ahnte wohl schon, dass er mit seiner Version des Geschehens...