Ein Schreinermeister hatte sich an sein Haus einen inzwischen genehmigten Schuppen angebaut, in dem er Holz für seine Arbeiten lagerte. Zum Teil lag das Holz auf von der Decke hängenden Gestellen aus alten Balkontüren. Von einem dieser „hängenden Stapel“ wurde ein Mieter verletzt, als die Hölzer auf ihn fielen. Deshalb war eine Strafanzeige gegen den Vermieter erlassen worden. Die Geschichte wurde nun am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer ausführlich behandelt. Wer ist an dem Unfall schuld?
Sein Elternhaus in einem Dorf im nördlichen Landkreis Cham hatte der...