„Es reicht aus, dass der Angeklagte Gewalt gezeigt hat“, fand die Staatsanwältin in einer Verhandlung gegen einen 41-jährigen Koch, der derzeit in einer Suchteinrichtung untergebracht ist. „Das bedeutet, die Tat ist ein räuberischer Diebstahl.“ Ganz so gravierend sah Amtsrichterin Birgit Fischer den Schubs gegen eine Verkäuferin auf der Flucht aus dem Laden, in dem er vorher Bastelutensilien entwendet hatte, nicht und verurteilte den Mann lediglich wegen Diebstahls.
Der Angeklagte gab die ihm zur Last gelegten Taten vom November letzten Jahres unumwunden zu. Ja, er habe die Dinge in dem...