Justiz
Medikamenten-Betrug führt ins Gefängnis

Ein 50-Jähriger aus Furth im Wald und seine Ex-Partnerin sollen sich mehrfach das Opiat Oxycodon erschlichen haben.

19.02.2019 | Stand 16.09.2023, 5:43 Uhr

Der Further muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis Foto: dpa

Ein 50-jähriger Mann aus Furth im Wald sowie eine 48-jährige Frau aus einem Nachbarlandkreis mussten sich am Dienstag vor dem Schöffengericht verantworten. Dem im Tatzeitraum liierten Paar wurde zur Last gelegt, sich zwischen Dezember 2014 und Februar 2017 in 40 Fällen das starke Opiat Oxycodon ohne erforderliche Genehmigung von Ärzten verschreiben haben zu lassen und dann später in diversen Apotheken in Empfang genommen zu haben.

Da die Abrechnung ohne Versicherungsschutz über eine Krankenkasse erfolgte, wurde dem Duo neben unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln auch Betrug vorgeworfen. Die Angeklagten sollen im gesamten Landkreis ein regelrechtes Ärzte-Hopping betrieben haben.

Ungültige Karte vorgelegt

In vollem Umfang geständig zeigte sich die Frau. Sie gab an, sämtliche Tabletten seien für ihren Konsum bestimmt gewesen. Drei bis vier Tabletten täglich sei die Dosis gewesen, sie sei wegen gesundheitlicher Probleme auf das Opiat angewiesen gewesen. Da sie ebensowenig wie der Mitangeklagte über eine Krankenversicherung verfügte, sei die Verschreibung nicht möglich gewesen. Mal habe sie, mal er die Medikamente abgeholt. Zum Schein habe man seine alte, ungültige Karte vorgelegt. Erst ab 2017 habe sie durch neuen Versicherungsschutz die Medikamente selbst verschrieben bekommen, so die 48-Jährige. Seither sei die Dosis auf zwei Tabletten pro Tag gesenkt worden. Die ärztliche Bestätigung einer Erkrankung mit Oxycodonbedarf wurde vorgelegt.

Der Further sagte aus, er habe sich an die Krankenkasse gewandt und Unregelmäßigkeiten hinsichtlich des Gebrauchs seiner Krankenkassenkarte gemeldet. Seine Ex-Partnerin habe die Karte nach der Trennung noch benutzt, wovon er nichts gewusst habe. Ferner räumte er ein, selbst das Medikament von Zeit zu Zeit genommen zu haben.

Nach der Entbindung von der Schweigepflicht sagten drei Ärzte sowie ein Apotheker als Zeugen aus. Die Ärzte erklärten, sie könnten sich erinnern, dass auch die Frau zur Abholung in den Praxen erschienen war. Zweifelsohne sei das Medikament nach Aushändigung der Karte des Partners auch an die Frau ausgehändigt worden. Widersprüche in der Aussage des Mannes deckten die Angaben des ermittelnden Polizisten auf. Ihm gegenüber habe der Mann geäußert, nie das Medikament selbst genommen zu haben und in keiner Praxis gewesen zu sein.

An Bewährung nicht zu denken

Die Staatsanwaltschaft beantragte, den 50-Jährigen unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten zu verurteilen, die nicht vorbestrafte Frau zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten.

Nach rund 15-minütiger Beratung mit den Schöffen sprach Richter Andreas Lecker das Urteil. Der Further muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, über eine Bewährung „war nicht nachzudenken“. Hinsichtlich der Angeklagten entsprach Lecker dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ihr wird für drei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zusätzlich muss sie 1500 Euro an die Staatskasse zahlen. Beiden Verurteilten wurde der Wertersatz des Gesamtschadens von 7712,93 Euro für die Krankenkasse auferlegt. (cya)