Verkehrsrecht Cham
Die Rechtsfolgen von Alkohol am Steuer

Promille im Verkehr sind eines der gefährlichsten Delikte. Unser Experte aus Cham erklärt die rechtlichen Konsequenzen.

13.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:13 Uhr
Ein Alkoholtest bei einem Mann während einer Polizeikontrolle: Wer mit Promille im Blut hinterm Steuer sitzt, riskiert seinen Führerschein. Dazu kommen Punkte in Flensburg, eine Geldbuße und in Einzelfällen sogar eine Freiheitsstrafe. −Foto: Uli Deck/picture alliance / dpa

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zählen zu den gefährlichsten Delikten im Straßenverkehr. Unter den im Jahr 2020 polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen waren über 35.000, bei denen mindestens ein Beteiligter unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.

Die Promillezahl wird regelmäßig durch eine Blutentnahme festgestellt, die ein Arzt durchführt. Bei einer Polizeikontrolle kann ausschließlich die Atemalkoholkonzentration festgestellt werden. Diese kann auch nur dann festgestellt werden, wenn der Fahrer der Atemalkoholmessung freiwillig zustimmt und mitwirkt. Zu beachten ist, dass der Atemalkoholgehalt auf dem Messgerät in mg/l angegeben wird. Daher muss dieser Wert verdoppelt werden, um einen Anhaltspunkt für den Promillewert zu erhalten.

Ab wann ist man fahruntüchtig

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 1,09 Promille aufweist und keine Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen dann eine Geldbuße von 500 Euro (im Wiederholungsfall wird die Geldbuße erhöht), zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot (wird im Wiederholungsfall auf zwei bzw. drei Monate erhöht). Wer im Promillebereich von 0,3 bis 1,09 Promille ein Fahrzeug führt und Ausfallerscheinungen zeigt, ist relativ fahruntüchtig und begeht eine Straftat.

Daneben handelt es sich auch dann um eine Straftat, wenn ein Fahrer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl eine Alkoholisierung von mindestens 1,1 Promille vorliegt. Es droht dann keine Geldbuße, sondern eine Geldstrafe, wobei auch eine Freiheitsstrafe möglich ist. Daneben werden Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen, und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Das bedeutet, dass nach Ablauf der verhängten Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.

Dann darf eine MPU angeordnet werden

Wenn ein Fahrer ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr führt, ist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer.

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Benedikt Kuchenreuter ist Anwalt in der Chamer Kanzlei am Steinmarkt, Kuchenreuter, Dr. Stangl, Alt PartGmbB.Kuchenreuter ist schwerpunktmäßig tätig im Strafrecht, Baurecht und Verkehrsrecht. Vertiefende Informationen finden sich auf der Homepage der Kanzlei.Kanzlei am Steinmarkt, 93413 Cham, Tel. (0 99 71) 8 54 00, E-Mailinfo@kanzlei-am-steinmarkt.de, Internetadressewww.kanzlei-am-steinmarkt.de

Aber auch schon bei einer Alkoholisierung von 1,1 Promille bis 1,59 Promille kann eine MPU angeordnet werden, wenn Zusatztatsachen vorliegen, wie zum Beispiel in Schlangenlinien Fahren, sprachbedingte oder motorische Ausfälle. Aber auch das Fehlen solcher alkoholbedingter Ausfallerscheinungen kann eine solche Zusatztatsache darstellen und eine MPU begründen.

Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, zahlt zwar die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden der Gegenseite, jedoch kann diese den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die eigene Kaskoversicherung zahlt grundsätzlich den eigenen Schaden am Fahrzeug. Bei alkoholbedingten Unfällen kann die Kaskoversicherung von der Leistungspflicht frei werden.