Rechtsserie
Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz

Wenn Menschen schikaniert werden, kann das schlimme Folgen haben. Unser Experte sagt, was Betroffene tun können.

07.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:56 Uhr
Mobbing hört nicht von alleine auf. Deshalb ist es wichtig, in einem solchen Fall tätig zu werden – auch, um seine Gesundheit zu schützen. −Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Mobbing oder Mobben als Begriff beschreibt das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren und Anfeinden eines einzelnen Menschen durch Einzelne oder Gruppen mit dem Ziel, diesen zu erniedrigen oder auszugrenzen. Mobbing kann in vielen Bereichen erfolgen. Einer der besonders gefährdeten Bereiche ist der Arbeitsplatz, da man hier im Durchschnitt die meiste Zeit des Tages verbringt und am meisten Kontakt mit anderen Menschen hat.

Die Grenze zwischen alltäglichen Konflikten im Arbeitsleben und Mobbing ist fließend. Mobbinghandlungen können vielfältig sein. Zu typischen Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz gehören beispielsweise das Aufstellen unwahrer Behauptungen über Kollegen und Mitarbeiter, Demütigungen, grundloses Herabwürdigen der Arbeitsleistung, das Zuweisen nutzloser oder unsinniger Aufgaben, sexuelle Belästigungen, Beleidigungen, erniedrigende Arbeiten und sonstige wiederholte und systematische Anfeindungen, die geeignet sind, den Einzelnen herabzuwürdigen oder auszugrenzen. Mobbing führt oft zur Arbeitsunfähigkeit und zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nicht selten entstehen daraus psychische Erkrankungen wie Depressionen und so weiter.

So können Mobbing-Opfer reagieren

Der Arbeitgeber kann beispielsweise tätig werden durch Mitarbeitergespräche, Abmahnung des Mobbers, Versetzung oder auch Kündigung des Mobbingtäters. Sollte der Arbeitgeber, auch trotz Aufforderung, nicht tätig werden, kann dem Arbeitnehmer hierauf ein gesetzlicher Anspruch zustehen, der einklagbar ist. Auch wenn der Arbeitgeber selbst der Mobbingtäter ist, stehen dem Arbeitnehmer diese Rechte zu. Auch kann der Arbeitnehmer dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, welcher ebenfalls gerichtlich durchsetzbar ist.

Beweislast ist ein Problem

Das häufigste Problem bei Rechtsstreitigkeiten, die den Bereich Mobbing betreffen, ist die Darlegungs- und Beweislast. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Mobbingvorwürfe auch zu beweisen hat. Ein derartiger Nachweis ist oft schwer zu führen. Hier hat es sich als sinnvoll herausgestellt, bereits frühzeitig tätig zu werden. Es ist vorteilhaft, ein Mobbingtagebuch zu führen, um sich an die Vorkommnisse besser erinnern zu können. Auf diese Weise kann man auch die Systematik und Regelmäßigkeit der Anfeindungen besser aufzeigen. Auch sind Zeugen von erheblicher Bedeutung, da diese oft die einzige Nachweismöglichkeit darstellen, auf die in einem Prozess zurückgegriffen werden kann.

AutorFachgebietKontakt
Rechtsanwalt Christoph Treml ist Partner der Kanzlei T & P Treml und Partner mbB aus Cham.Christoph Treml ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu arbeitsrechtlichen sowie insolvenzrechtlichen Fragestellungen.T & P Treml und Partner mbB, Rosenstraße 8, Cham, (0 99 71) 99 69 90, Mailcham@tp-partner.com,www.tp-partner.com

Da Mobbing heutzutage keine Seltenheit mehr darstellt und meist nicht von alleine wieder aufhört, ist es wichtig, tätig zu werden und geeignete Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen und seine Gesundheit zu schützen.

Weitere Beiträge aus unserer Rechtsserie finden Sie hier