Rechtstipp
Neues Urteil stärkt Darlehensnehmer

Vom Entschluss des Europäischen Gerichtshofs profitieren Verbraucher: etwa bei Autofinanzierungen oder Leasingverträgen.

14.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:14 Uhr
Marius Treml
Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind nach Information unseres Experten die Verbraucherrechte weiter gestärkt worden, und über das Widerrufsrecht können weitreichende Vorteile für den Verbraucher entstehen. −Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Der sogenannte „Widerrufsjoker“ oder das sogenannte „Ewige Widerrufsrecht“ sind im Hinblick auf eine neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aktueller denn je. Nach der Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 (Az. C-66/19), welche bereits die Rechte der Verbraucher stärkte, gibt es nun neue Entscheidungen des EuGH vom 9. September 2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20), welche ebenfalls zugunsten der Verbraucher und Darlehensnehmer entschieden wurden.

Darum geht es bei der Rechtsprechung des EuGH: Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist nach der geltenden Rechtslage mindestens 14 Tage widerrufbar. Im Zuge des Vertrages muss der Darlehensnehmer über dieses Widerrufsrecht belehrt werden. Diese Belehrung nennt man Widerrufsbelehrung. In der Widerrufsbelehrung müssen bestimmte Informationen enthalten sein. Der EuGH hat nun in seiner Entscheidung konkretisiert, welche Angaben das sein müssen und wie die Belehrung stattzufinden hat.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

In der Entscheidung des EuGH vom 9. September 2021 (Aktenzeichen C-33/20, C-155/20, C-187/20) wurde durch den EuGH festgelegt, dass auch Angaben zum Verzugszins und zur Art und Weise der Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens in der Widerrufsbelehrung enthalten sein müssen. In vielen Verträgen, die ab dem Jahr 2014 geschlossen wurden, fehlen diese Angaben. Damit wäre auch die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit würde die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnen. Dies bedeutet, dass der Darlehensvertrag auch noch Jahre später widerrufen werden kann.

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Dr. Marius Treml ist Partner der Kanzlei T&P Treml und Partner mbB aus Cham.Dr. Marius Treml ist Rechtsanwalt und Fachanwalt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.T&P Treml und Partner mbB, Rosenstraße 8, 93413 Cham, (09971) 99 6 99-0, Mail: cham@tp-partner.com,www.tp-partner.com„Alles, was Recht ist“ haben wir im Jahr 2017 wieder aufleben lassen – mit altbekannten und einigen neuen Autoren. Sie erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In der Ausgabe von Samstag, 18. Oktober, hat sich Rechtsanwalt Christoph Treml das Thema Corona-Impfungen vorgenommen. Sein Thema lautet: „CoViD19-Impfung – Wie ist die Rechtslage am Arbeitsplatz?“

Das passiert bei einem Widerruf einer Autofinanzierung: Sollte der Darlehensvertrag beispielsweise für die Finanzierung eines Autos widerrufen werden, würde dies bedeuten, dass das Kfz zurückgegeben werden kann und im Gegenzug der Darlehensnehmer seine bezahlten Raten nebst Zinsen zurückerhält. Dies ist für den Darlehensnehmer meist sehr günstig. Nach einer Rechtsprechung des OLG München vom 18. Juni 2020 (Az.: 32 U 7119/19) müsste durch den Darlehensnehmer auch keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden. Dies würde bedeuten, dass der Darlehensnehmer praktisch umsonst das Auto nutzen konnte, ohne für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zu bezahlen.

Das bedeutet das Urteil insgesamt

Dies gilt auch bei Leasingverträgen: Auch bei Leasingverträgen mit Verbrauchern muss eine derartige Widerrufsbelehrung erfolgen. Gemäß dem Urteil des OLG München vom 18. Juni 2020 (Az.: 32 U 7119/19) sind derartige Widerrufsmöglichkeiten auch bei Leasingverträgen gegeben, d. h. Rückgabe des Fahrzeugs und Rückerstattung aller Leasingraten. Nach aktueller Rechtsprechung sogar dann, wenn der Vertrag schon beendet ist.

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH die Verbraucherrechte weiter gestärkt worden sind und über das Widerrufsrecht weitreichende Vorteile für den Verbraucher entstehen können.