Sicherheit
Versicherung: Was ist Handel/Handwerk?

Unser Experte aus Cham erklärt diesmal eine besondere Versicherung und sagt, wer sie brauchen könnte.

06.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:21 Uhr
Karl Wutz
Die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung sichert die in Obhut genommenen Kundenfahrzeuge ab. −Foto: David Ebener/picture alliance / dpa

Die Handel/Handwerk ist eine etwas speziellere Versicherung. Was ist das genau? Wer braucht sie? Bleiben wir zum besseren Verständnis beim Beispiel der Kfz-Werkstatt. Hier wird es die größte Verbreitung dieser speziellen Versicherung geben, und wohl jeder hat ein ungefähres Bild davon im Kopf, was in einer Kfz-Werkstatt so an Arbeiten geleistet wird.

Wie jeder Betrieb benötigt auch eine Kfz-Werkstatt eine Betriebshaftpflicht. Wie bei jedem anderen Betrieb auch sieht diese in ihren Bedingungen zunächst einmal vor, dass „der Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen“ ausgeschlossen ist (Benzinklausel). Bei einem Unternehmen, das seinen kompletten Ertrag daraus generiert, solche Fahrzeuge zu gebrauchen und zu reparieren, ist das natürlich ungenügend.

Daher gibt es für solche Betriebe eine Zusatzversicherung. Diese füllt dann ausdrücklich diese Lücke. Prüfen Sie hier aber bitte die Summenobergrenze, für die pro Kundenfahrzeug maximal geleistet wird. Eine solche gibt es immer! Diese kann von Versicherer zu Versicherer in der Höhe sehr unterschiedlich ausfallen. Oft ist bei circa 100 000 Euro Schluss, was bei hochwertigen Fahrzeugen im Falle eines verschuldeten Totalschadens eine herbe Selbstbeteiligung bedeuten kann. Gerade bei alten Verträgen ist die Summe oft bereits im mittleren fünfstelligen Bereich gezogen. Angesichts der Preisentwicklung bei Neuwagen und des hohen Werterhalts bei Gebrauchtwagen können hier Gefahren schlummern, die durch eine Umdeckung auf einen aktuellen Tarif vermieden werden können.

Nun bleibt aber noch eine ganze Reihe von möglichen Schadenszenarien, die immer noch nicht abgesichert sind. Und da kommt die Handel/Handwerk ins Spiel. Technisch betrachtet ist sie eine Kfz-Versicherung. Entsprechend können Sie hier auch die üblichen Kfz-Sparten Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko wählen. Und entsprechend leistet die Handel/Handwerk auch. Stellen Sie sich diese Versicherung einfach als eine Art pauschale Kfz-Versicherung für alle fremden Fahrzeuge vor, die Sie in Obhut genommen haben.

Schadenbeispiele: Beim Rangieren auf dem Platz schrammt ein Geselle mit dem Kundenfahrzeug ein anderes an. Oder: Es ist starker Hagel angesagt, das Kundenfahrzeug wird nicht in die Halle gefahren und erleidet einen Hagelschaden. Oder: Das Fahrzeug wird nachts vom Platz gestohlen. Oder aber: Bei der Probefahrt wird der Wagen in den Graben gesetzt.

Wichtig: Der Kunde der Werkstatt ist immer auf der sicheren Seite. Seine Prozente in der Kfz-Versicherung steigen nicht, wenn mit seinem Fahrzeug ein Schaden verursacht wird und er erhält eine Erstattung des Schadens, wenn das Fahrzeug selbst beschädigt wird. Ohne Handel/Handwerk klafft eine enorme Deckungslücke.

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Karl Wutz ist Versicherungsmakler und Experte für Gewerbliche und Industrielle Sachversicherung (DMA).Er betreut überwiegend mittelständische Unternehmen und bietet spezielle Deckungskonzepte über alle Versicherungssparten und Branchen.Karl Wutz, Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Chamer Höhe 2, 93455 Traitsching/Wilting, Telefon (0 99 71) 39 29 90 0, E-Mailinfo@wutz-versicherurungsmakler.de

Nicht nur bei Kfz-Werkstatt und Kfz-Handel, auch bei anderen Betrieben besteht mitunter Bedarf, z. B. bei „erweitertem Kfz-Handwerk“ wie etwa Kfz-Lackierern, -Sattlern, -Glasern, vielleicht auch -Aufbereitern. Auch eigentlich Kfz-fremde Branchen, wie etwa Werbeagenturen, können Bedarf haben. Letztere benötigen dann auch eine Zusatzdeckung für die Bearbeitung von Fahrzeugen, wenn Werbebeschriftungen angebracht werden. Dies ist in Betriebshaftpflichtversicherungen für Werbeagenturen sehr oft nicht enthalten.