Sicherheit
Wann zahlt die Unfallversicherung?

Ob privat oder betrieblich – die Versicherungen haben ihre Fallstricke. Unser Experte Marius Treml erklärt sie.

27.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:29 Uhr
Marius Treml
Nach einem Unfall ist dem Verunfallten neben seiner möglichst raschen Genesung auch an der finanziellen Absicherung gelegen. −Foto: Andrea Warnecke/picture alliance / Andrea Warnec

Unabhängig davon, ob eine betriebliche oder private Unfallversicherung vorhanden ist, sollen diese im Fall der Fälle Sicherheit gewähren. In der Praxis gibt es jedoch des Öfteren Fallstricke, die dazu führen, dass Leistungen gekürzt werden oder sogar ausbleiben, obwohl die betroffenen Verunfallten dringend darauf angewiesen wären.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung. Während die private Unfallversicherung bei nahezu jedem großen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann und für jede Art von Unfall eintritt, bietet die gesetzliche Unfallversicherung – regelmäßig über eine Berufsgenossenschaft – nur im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz.

Versicherer will medizinisches Gutachten

Ist diese Hürde genommen, wird seitens des Versicherers regelmäßig ein medizinisches Gutachten zum Ausmaß der Verletzungen sowie der Invalidität eingeholt. Entspricht dies nicht den Tatsachen, besteht jederzeit die Möglichkeit, auch ein unabhängiges Gutachten – gegebenenfalls auch durch einen unabhängigen gerichtlichen Gutachter – einzuholen.

Ereignet sich ein Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, ist regelmäßig die Frage zu prüfen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Ist dies der Fall, kommt die zuständige Berufsgenossenschaft für sämtliche Heilbehandlungskosten auf und bietet darüber hinaus auch eine Absicherung für die Zukunft – zum Beispiel in Form einer Unfallrente.

Ob es sich im Einzelfall um einen Arbeitsunfall handelt, war bereits Inhalt vielzähliger Gerichtsentscheidungen. So wurden bspw. Fragen geklärt, ob ein Unfall im Homeoffice oder der Gang zur Zigarettenpause versichert ist. So hat kürzlich das Bundessozialgericht entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.

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Dr. Marius Treml ist Partner der Kanzlei T&P Treml und Partner mbB aus Cham.Dr. Marius Treml ist Rechtsanwalt und Fachanwalt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.T&P Treml und Partner mbB, Rosenstraße 8, 93413 Cham, (09971) 99 6 99-0, Mail:cham@tp-partner.com,www.tp-partner.com

Das passiert beim Arbeitsunfall

Wird ein Arbeitsunfall anerkannt, sind sämtliche anfallenden Kosten und ggf. Folgebehandlungen mit der Berufsgenossenschaft abzustimmen. Im Falle der Fälle handelt es sich dabei um eine extreme finanzielle Entlastung. Wird der Arbeitsunfall dagegen nicht anerkannt, ist Eile geboten. Nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung muss innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen eingelegt werden, um eine nochmalige Überprüfung – gegebenenfalls auch gerichtlich – zu bewirken.

Passiert ein Unfall, ist also zunächst zu klären, welche Versicherungen in Betracht kommen. Auch eine Mehrfachmeldung ist nicht ausgeschlossen. Geht es in einem zweiten Schritt um die Anerkennung als Unfall bzw. die Höhe der Leistung, kann fachliche Hilfe oft Gold wert sein.

Denn bei schweren Unfällen hängt oft die gesamte Zukunft der Betroffenen von den Entscheidungen der Versicherer ab.