Ölpreis
Was gilt, wenn die Heizung nicht geht?

Die Heizkosten steigen, doch die Nächte sind eiskalt Unser Rechtsexperte erklärt, was Mieter und Vermieter wissen sollten.

16.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:01 Uhr
Andreas Stangl
„Trotz extrem steigender Heizöl- und Gaspreise sollte der Mieter nicht überzogen sparsam sein, da nicht nur das Gebäude, sondern auch die eigene Gesundheit leiden könnten“, rät unser Experte. −Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Häufig gibt es im Mietverhältnis Streit um die richtigen Wohnraumtemperaturen, wenn der Herbst beginnt. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung darüber, wie warm es in einer Wohnung zu sein hat und ab wann zu heizen ist. Üblicherweise dauert die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April. Abweichende Vereinbarungen können im Vertrag stehen. Man sollte daher einen Blick in den Mietvertrag werfen.

Grundsätzlich muss der Vermieter die Heizungsanlage während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten. Selbst das Abschalten der Heizung für Mieter, die ihre Heizkosten nicht bezahlen, ist bei Wohnraummiete rechtswidrig. Sehr umstritten ist, ob und inwieweit der Vermieter außerhalb der Heizperiode die Heizung in Betrieb zu halten hat. Entscheidend sind dabeiDauer und Aufwandder Inbetriebnahme der Heizung. Wenn es im Sommer ein paar kalte Tage gibt, kann der Mieter auch in dieser Zeit verlangen, dass eine ausreichende Beheizung von mindestens 20 Grad in den Räumen gewährleistet ist. Im Winter ist die Rechtsprechung meist der Auffassung, dass es in der Zeit von 6 bis 24 Uhr möglich sein sollte, Temperaturen im Raum von 20 Grad zu erreichen.

Es gibt Mindesttemperaturen für die einzelnen Räume

Die Rechtsprechung ist allerdings sehr vom Einzelfall geprägt, Orientierung bieten zumindest DIN-Vorschriften. Nach DIN 4701 sind folgende Mindesttemperaturen einzuhalten:

20 Grad in Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, 15 Grad in Fluren und 22 Grad in Bädern. Kommt der Vermieter seiner Heizpflicht nicht oder nur unzureichend nach, ist der Mieter sogar zur Mietminderung berechtigt. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt als auch die Dauer der eingeschränkten Beheizbarkeit an. Ein Heizungsausfall im Sommer ist vielleicht wegen Warmwasser mit lediglich fünf Prozent der Bruttomiete (Miete + Betriebskostenvorauszahlung) anzusetzen, währenddessen der gleiche Heizungsausfall im Winter eine Mietminderung von 50 bis 100 Prozent bezogen auf die betroffenen Tage zur Folge haben kann. Eine mathematische Formel gibt es – wie so häufig im Recht – nicht.

Unsere Serie
„Alles, was Recht ist“ haben wir im Jahr 2017 wieder aufleben lassen – mit altbekannten und einigen neuen Autoren. Sie erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 23. Oktober – schreibt Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner ihren nächsten Beitrag. Es geht um das Thema: Wenn das Mietverhältnis endet – wann soll die Kaution zurückgezahlt werden?Autor: Dr. Andreas Stangl ist Anwalt der Kanzlei am Steinmarkt Kuchenreuter, Dr. Stangl, Alt PartGmbB.Fachgebiete: Andreas Stangl ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und WEG-Recht, außerdem Dozent bei der IHK und Fachbuchautor. Ende des Jahres erscheint sein Buch „Rechtssicher bauen und modernisieren“ beim Beck Verlag.Kontakt: Kanzlei am Steinmarkt Cham, (0 99 71) 8 54 00, E-Mail info@kanzlei-am-steinmarkt.de

Zu wenig Heizen kann ebenfalls zu Problemen führen

Entscheidend ist es besonders für den Mieter, den entsprechenden Ausfall zu dokumentieren und aus seiner Sicht auch zeitnah anzuzeigen. Wenn der Vermieter vom Heizungsausfall nichts mitbekommt, kann er auch keine Abhilfe schaffen. Es gibt aber auch umgekehrt Pflichten des Mieters. Zwar kann man als Vermieter keine Mindesttemperaturen einfordern, der Mieter hat aber dafür Sorge zu tragen, dass durch die von ihm eingestellte Raumtemperatur kein Schaden an der Mietsache entsteht. Frostschäden müssen auch vom Mieter vermieden werden. Fehlende Beheizung kann zur Schimmelbildung beitragen, was wieder zu Konflikten führt.

Trotz extrem steigender Heizöl- und Gaspreise sollte der Mieter nicht überzogen sparsam sein, da nicht nur das Gebäude, sondern auch die eigene Gesundheit leiden kann.