Immobilien
Absage für Neubau in der Altmühlstraße

Kelheimer Bauherr wollte grünes Licht für seinen Antrag auf Vorbescheid. Doch mit seiner Lieblingsvariante kam er nicht durch

22.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:17 Uhr
Für das Wohn- und Geschäftshaus Altmühlstraße 22 (2. Gebäude v.li. in Hellgelb) gibt es Neubau-Pläne. Doch Stadt und Bauherr haben - bislang zumindest - konträre Ansichten. −Foto: Beate Weigert

Seit 2016 gibt es Pläne, das Wohn- und Geschäftshaus Altmühlstraße 22 in Kelheim durch einen Neubau zu ersetzen. Einmal mehr wagte der Bauherr einen Vorstoß im jüngsten Bauausschuss. Aus Sicht der Stadt muss sich ein Ersatzbau ins denkmalgeschützte Altstadtensemble einfügen. Das Gebäude an sich sei zwar nicht mehr als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Landkreises eingetragen, hieß es. Doch laut Unterer Denkmalschutzbehörde sei die Fassade schützenswert.

Von zahlreichen Planungsvarianten sind nun wohl noch zwei übrig. Eine mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und sechs Wohneinheiten sowie eine mit fünf Wohneinheiten. Aus Stadt-Sicht fügt sich die Variante mit sechs Wohneinheiten bezüglich der entstehenden Dachneigung nicht in die vorhandene Häuserfront ein.

Doch gerade dafür wollte der Bauherr per Vorbescheid grünes Licht. Bekam er aber nicht. Nur Christian Rank (Grüne), Johanna Frischeisen und Thomas Müller (CSU) wären dafür gewesen.

Die Stadt hatte im Vorfeld dem Investor signalisiert, dass man die Planungsvariante mit den fünf Wohnungen mittragen würde.