Statistik Arbeitslosenquote liegt bei drei Prozent
In Kelheim waren im Dezember über 2000 Menschen arbeitslos. Die Personalnachfrage ist deutlich gesunken.

Kelheim.Im Agenturbezirk Kelheim waren im Dezember 2 165 Menschen arbeitslos. Das sind 126 Meldungen oder 6,2 Prozent mehr als im Vormonat und 684 Meldungen oder 46,2 Prozent mehr als im Dezember 2019. Erstmals oder erneut arbeitslos gemeldet haben sich im Berichtsmonat 518 Personen. Das sind 36 Zugänge oder 6,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Gleiches taten seit Jahresbeginn 6 674 Männer und Frauen. Das sind 393 Zugänge oder 5,6 Prozent weniger als im Jahresverlauf 2019. Dem gegenüber stehen diejenigen, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten. So haben sich im Berichtsmonat 391 Personen abgemeldet. Das sind 21 Abgänge oder 5,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Gleiches erreichten seit Jahresbeginn 5 955 Menschen. Das sind 1 230 Abmeldungen oder 17,1 Prozent weniger als im Jahresverlauf 2019.
Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt mit 3,0 Prozent um 0,9 über Vorjahresniveau. Die Personalnachfrage ist in Kelheim deutlich gesunken. So haben die lokalen Arbeitgeber im Berichtsmonat 150 Stellen gemeldet. Das sind 186 Ausschreibungen oder 55,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Seit Jahresbeginn wurden 2.071 Arbeitsstellen gemeldet. Das sind 688 Angebote oder 24,9 Prozent weniger als im Jahresverlauf 2019. Der Bestand umfasst derzeit 852 offene Stellen. Das sind 165 Vakanzen oder 16,2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Dazu Johann Beck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Regensburg: „Der jahreszeitliche Anstieg der Arbeitslosigkeit im Dezember fällt in diesem Jahr ähnlich den Vorjahren moderat aus. Der neuerliche Lockdown beeinflusst die Nachfrage nach Arbeitskräften negativ, Fachkräfte haben aber weiterhin gute Beschäftigungschancen. Der Einsatz von Saison-Kurzarbeitergeld verhindert zudem Arbeitslosigkeit. Unternehmen in witterungsbedingten Wirtschaftsbereichen behalten ihre Fachkräfte. Arbeitnehmer bleiben von saisonaler Arbeitslosigkeit verschont und profitieren von einer lückenlosen Beschäftigungsbiografie.“
„Neben der Ausbildung bleibt die Investition in Weiterbildung von Beschäftigten essenziell für die Sicherung von Fachkräften in den Betrieben. Das in 2021 in Kraft getretene Beschäftigungssicherungsgesetz bietet neue Anreize um die Zeit von Arbeitsausfall und Kurzarbeit zur Qualifizierung der Beschäftigten zu nutzen. Dadurch können Unternehmen und Beschäftigte den Herausforderungen des Strukturwandels, wie etwa Digitalisierung und E-Mobilität aktiv begegnen. Schwer zu prognostizieren ist die Entwicklung der Beschäftigung. Zwar dürfte mit der Abschwächung der corona-bedingten Auswirkungen eine deutliche Erholung einsetzen, wann dieser Zeitpunkt erreicht wird, ist aber aktuell nicht absehbar.“
Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Kelheim.