Ob Meer oder Freibad – klassische Badeziele sind heuer wegen Corona schwer bis gar nicht zu erreichen. Umso größer ist der Run auf Flüsse, Weiher und sonstige naturnahe Gewässer. Das birgt Tücken, für Nutzer wie für Eigentümer.
So wäre voriges Wochenende im kleinen und überschaubaren Herrnwahlthanner Dorfteich beinahe ein Mann ertrunken. Spätestens dann wäre die Schuld- und Haftungsfrage brisant geworden.
Plantschen ist hierzulande in natürlichen Gewässern grundsätzlich erlaubt: „„Gemeingebrauch“ nennt sich das. Und es gilt: Nicht der Gewässereigentümer, sondern jeder Badefreak selbst ist...