Marktrat
Baugebiet ist die größte Investition

Für Diskussionen sorgte im Marktrat Rohr die Genehmigung schon seit langem bestehender Gebäude in Laaberberg.

29.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:47 Uhr
Roswitha Priller
Rohr wächst: Im Ortsteil Helchenbach soll das Baugebiet „Doppelfeld II“ erschlossen werden. −Foto: Lino Mirgeler/picture alliance/dpa

Bernhard Loibl, Geschäftsleiter im Rohrer Rathaus, stellte in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung den Wirtschaftsplan des KMR-Kommunalunternehmens (KMR) für 2021 vor. Als größte Investitionsposten schlagen die Erschließung des Baugebietes „Doppelfeld II“ (ohne Kanal) im Ortsteil Helchenbach mit 415 000 Euro sowie eine vorsorglich eingestellte Summe über 800 000 Euro für den Kauf von Rohbauland und Tauschflächen zu Buche. Zum Verkauf stehen heuer die neun Parzellen vom „Doppelfeld II“. Im Baugebiet Alzhausen sind alle Bauplätze verkauft. Im Abwasserbereich sind für Rohrnetzerweiterung wie in Bachl 265 000 Euro, für die Kanalsanierung der Badstraße 125 000 Euro sowie für die Sanierung der Pumpstationen und Maßnahmen zur Mischwasserentlastung 225 000 Euro vorgesehen.

Kläranlage muss ertüchtigt werden

Für 2021 sei die Mischwasserentlastung das dringendste Thema führte Loibl aus. Man sei mit der Kläranlage momentan an der Kapazitätsgrenze. Die Hauptgenehmigung laufe 2028 aus. Erste Überlegungen zur Ertüchtigung der Kläranlage müssten nächstes Jahr getroffen werden.

Letztes Jahr war keine Kreditaufnahme nötig. Die Gesamtverschuldung betrug zum 1. Januar 2021 insgesamt bei 1,24 Millionen Euro. Für 2021 ist eine Kreditaufnahme von 422 500 Euro vorgesehen. Der Wirtschaftsplan wurde einstimmig angenommen. Genehmigt wurden auch die Bauanträge.

Diskussionen um Genehmigungen

Für Diskussionen sorgte der Antrag auf Genehmigung schon seit langem bestehender Gebäude im Angerweg in Laaberberg. Die Genehmigung müsse letztlich das Landratsamt erteilen, führte Loibl aus. Hier sei nicht in der richtigen Reihenfolge vorgegangen worden, war die Meinung vieler Markträte. Ob es eine Grundlage für die Genehmigung gebe, sei fraglich, da die Liegenschaft im Außenbereich sei. Mit denkbar knapper Mehrheit von neun zu acht Stimmen wurde dem Antrag zugestimmt.

In die Zuständigkeit des KMR fallen die Abwasserbeseitigung inklusive Kanalnetz und Kläranlage sowie die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen, ferner die Erschließung und Vermarktung von Bauland für Wohnungen und Gewerbe.