Regelung Böllerverbot in Kelheim erlassen
Auf öffentlichen Plätzen darf an Silvester nicht geböllert werden. Die Goldbergklinik soll geschont werden.

Kelheim.Am 23. November hat die Stadt Kelheim im Kreisamtsblatt über ein allgemeines Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auf dem Gelände der Befreiungshalle und des Verwaltungsgebäudes samt dem dazugehörigen Geländeumfang und auf dem Gelände des Alten Kanalhafens des Ludwig-Donau-Main-Kanal samt Umgriff in Kelheim während der Zeit vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar 2021, 24 Uhr, informiert. Im Zuge des harten Lockdown hat die Stadtverwaltung beschlossen, das Böllerverbot auf das gesamte Gemeindegebiet einschließlich der Ortsteile auf öffentlichen Plätzen (einschließlich Straßenflächen, Parkanlagen, Parkplätzen und Brücken) auszuweiten.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und appelliert an alle Bürger, auf alle Böller zu verzichten, auch im privaten Umfeld. Ziel ist, die Notaufnahme der Goldbergklinik zu entlasten, da jedes Jahr viele Menschen aufgrund von Verletzungen durch Böller und Feuerwerk in der Notaufnahme behandelt werden müssen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Kelheim.
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