Beschluss
Die Hunde müssen an die Leine

Die Gemeinde Saal hat ihr Grünanlagenverordnung erweitert und auf bestimmten Wegen eine Anleinpflicht erlassen.

19.04.2022 | Stand 15.09.2023, 5:59 Uhr
Roland Kugler
Die Gemeinde Saal weist darauf hin, auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen. Das wird auch kontrolliert. −Foto: Roland Kugler

Die Gemeinde Saal appelliert an alle Spaziergänger und Freizeitsportler, in der Natur Rücksicht auf Vögel und Tiere zu nehmen. Sie sollen auf Feld- und Waldwegen und in der freien Flur auf den Wegen bleiben und mitgeführte Hunde an der Leine halten. „Jetzt beginnen die Brut- und Setzzeiten, in denen es für die Tiere besonders wichtig ist, dass sie nicht gestört werden“, sagte Bernd Schmid in der jüngsten Gemeinderatsitzung. Schmid ist nicht nur Gemeinderat, sondern auch Jagdpächter. Wenn Vögel brüten, besonders Hecken- und Wiesenbrüter, Hasen und Rehe Nachwuchs bekommen, sind sie besonders schutzbedürftig.

Oft werden brütende Vögel von frei laufenden Hunden aufgescheucht, dann kühlen die Gelege aus, oder sie werden von Hunden zerstört. Spaziergänger wüssten oft gar nicht, dass Vögel in Wiesen und Feldrainen ihre Nester haben. Da in den vergangenen Jahren freilaufende Hunde zunehmend wilderten, hat die Gemeinde Saal ihre Grünanlagenverordnung erweitert und auf bestimmten Wegen eine Anleinpflicht erlassen. Besonders rund um Saal, Mitterfecking, Seilbach, Einmuß und Reißing wurden auch entsprechende Schilder aufgestellt. Auch Bürgermeister Christian Nerb weist darauf hin, dass das Wegegebot und die Anleinpflicht zu beachten sind und von Gemeindemitarbeitern und einem Ordnungsdienst kontrolliert werden. (xku)