Seit 2017 sieht das Bayerische Feuerwehrgesetz vor, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden können.
„Dies bedeutet, dass bestehende Kindergruppen, die bislang den Feuerwehrvereinen angegliedert waren, erst nach Absprache und Zustimmung der Gemeinde in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr wechseln.“ Dies habe die Folge, dass die Verantwortlichkeit vom Vereinsvorsitzenden auf den Kommandanten übergeht. Das gelte auch für neu zu gründenden Kinderfeuerwehren.
„Mit E-Mail vom 15.05.2022 hat der Kommandant der Freiwilligen...