Landkreis Kelheim
Eine Tüte Falschgeld im Kinderzimmer

Die Polizei durchsucht Wohnungen im Kreis Kelheim, nachdem die Mutter eines 14-Jährigen einen größeren Bargeld-Fund meldete.

29.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:29 Uhr
An die 1500 Euro an kopierten "Blüten" hatte der 14-Jährige aus dem Landkreis Kelheim in seinem Zimmer. −Foto: Polizeipräsidium Niederbayern

Der Fund einer Mutter aus dem Landkreis Kelheim rief Staatsanwaltschaft und Polizei auf den Plan: Die Frau verständigte die Polizei, nachdem sie im Zimmer ihres 14-jährigen Sohnes eine größere Menge Bargeld in einer Plastiktüte gefunden hatte.

Es war kein echtes Geld. Laut Polizeipräsidium Niederbayern stammen die Scheine womöglich aus dem Farbkopierer.Bei Inaugenscheinnahme der Blüten ergab sich laut Polizeisprecher Günther Tomaschko schnell der Verdacht, dass es sich um sog. „Prop Copies“, also um Banknoten für den Entertainmentbereich, z. B. für Filmaufnahmen oder für Zaubershows handelte.Insgesamt stellten die Ermittler mehrere falsche 100-, 20- und 10-Euro-Scheine sicher. Alles in allem an die 1500 „Euro“.

In der Folge haben Ermittler der Kripo Landshut am Donnerstag, 28. Oktober, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg mehrere Wohnungen im Kreis Kelheim durchsucht.

Gegen den strafmündigen 14-Jährigen ermittelt nun die Kripo. Die Ermittler schließen nicht aus, dass bereits derartiges Falschgeld in Umlauf gebracht wurde, da am Donnerstagvormittag ein 10-Euro-Schein beim Einzahlen von Tageseinnahmen bei einer Bank im Bereich Kelheim aufgetaucht war.

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. „Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet“, so Tomaschko.

„Prop Copies“ oder auch „Movie-Money“- Noten sind veränderte Banknotenabbildungen.Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden.Die Mehrzahl solcher Stücke werde dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen.

Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder dies sollen.