Auszeichnung
Erfolgreiche Sportler werden geehrt

Die Vereine des Landkreises Kelheim sollen ihre herausragenden Aktiven und Frunktionäre bis 31. November melden.

15.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:03 Uhr
Erfolgreiche Sportler können für die Sportlerehrung des Landkreises gemeldet werden. −Foto: Ulli Deck dpa

Der Kreisvorsitzende des Bayerischen Landessportverbandes, Erich Schneider, weist die Sport- und Schützenvereine im Landkreis auf die Sportlerehrung des Landkreises Kelheim hinweisen. Die Meldungen der erfolgreichen Sportler für die Landkreis-Sportlerehrung im Frühjahr 2022 müssen bis 31. November 2021 schriftlich beim Landratsamt Kelheim eingereicht werden. E-mail an evi.flotzinger@landkreis-kelheim.de, Telefon (09441) 2071022. Benötigt werden Name und Adresse der zu ehrenden Sportler sowie die im Jahr 2021 erworbenen Meisterschaften oder Platzierungen. Geehrt werden Sportler und Mannschaften, die folgende Leistungen erbracht haben: aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, erster bis sechster Platz bei Weltmeisterschaften, erster bis sechster Platz bei Europameisterschaften, erster bis dritter Platz bei Deutschen Meisterschaften, erster oder zweiter Platz bei Bayerischen Meisterschaften oder Süddeutschen Meisterschaften. Träger des Bayerischen oder des Deutschen Sportabzeichens mit der 25. oder jeder weiteren fünften Wiederholung, Sportler als Mitglied einer bundesdeutschen Auswahl, jährlich grundsätzlich eine Mannschaft eines Sport- oder Schützenvereins oder einer Schule mit Sitz im Landkreis Kelheim, die eine herausragende sportliche Leistung erzielt hat.

Beim Behindertensport werden Sportler und Mannschaften für vergleichbare sportliche Erfolge geehrt. Sie können darüber hinaus auch für die erfolgreiche Teilnahme an sonstigen internationalen Behindertensportwettbewerben geehrt werden. Ebenso werden auch wieder langjährige Vereinsvorsitzende ab zehn Jahre sowie Abteilungs- und Vorstandsmitglieder ab 20-jähriger Tätigkeit geehrt. Die zu ehrenden aktiven Sportler müssen als Mitglied eines Sport- oder Schützenvereins mit Sitz im Landkreis Kelheim gestartet sein oder, falls sie für einen Verein mit Sitz außerhalb des Landkreises Kelheim starten, ihren Erstwohnsitz im Landkreis Kelheim haben und grundsätzlich auch einem im Landkreis Kelheim ansässigen Sport- oder Schützenverein angehören, teilt Landratsamt Kelheim mit.